Die Klimaaktivisten haben die zweite Runde gegen die Waadtländer Gerichte verloren. Sie wurden am Donnerstag im Berufungsverfahren in Renens wegen Hausfriedensbruchs verurteilt, weil sie in einer Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt hatten.
Im Gegensatz zur ersten Instanz entschied das Kantonsgericht, dass die zwölf Aktivistinnen und Aktivisten nicht aus Gründen eines «rechtfertigenden Notstandes» heraus gehandelt hatten. Ihr Tennisspiel bei der Credit Suisse in Lausanne im November 2018, mit dem die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe angeprangert werden sollten, habe es nicht ermöglicht, die Treibhausgasemissionen einzudämmen oder zu reduzieren, kommt das Gericht zum Schluss. In der Schweiz gebe es andere, insbesondere politische Mittel, um gegen die globale Erwärmung zu kämpfen.
Die zwölf jungen Leute, mehrheitlich Studenten, wurden zu bedingten Geldstrafen sowie zu Bussen zwischen 100 und 150 Franken verurteilt.
Das Urteil des Berufungsgerichts ist als Sieg für den Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier zu werten. Er hatte den Fall am 14. Januar übernommen, einen Tag nach dem unerwarteten Freispruch der Aktivisten vor dem Bezirksgericht Lausanne.
In seiner Anklage argumentierte Cottier am Dienstag, dass ein Gericht nicht für die Behandlung von Klimaproblemen zuständig sei, sondern für die Anwendung des Gesetzes. Der Staatsanwalt wies damit die Gründe des rechtfertigenden Notstandes zurück. Er begründete dies damit, dass die Aktivistinnen und Aktivisten nicht aus einer unmittelbar drohenden Gefahr heraus gehandelt hätten.
Die zwölf Anwälte der Aktivisten machten demgegenüber einen solchen rechtfertigenden Notstand geltend und beantragten, das Gesetz an den klimatischen Notstand anzupassen. Die Anwälte verteidigten den zivilen Ungehorsam ihrer Mandanten und bezeichneten es als legitim, Investitionen der Credit Suisse anzuprangern.
In erster Instanz vor dem Bezirksgericht Lausanne waren die Aktivisten im Januar überraschend freigesprochen worden. Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough hatte die Auffassung vertreten, dass die Aktivisten aus Gründen eines rechtfertigenden Notstandes gehandelt hätten. Er befand, dass ihr Vorgehen angesichts der Klimakatastrophe «notwendig und angemessen» gewesen sei. Der rechtfertigende Notstand ist eine Bestimmung im Strafgesetzbuch, die unter bestimmten Voraussetzungen illegale Handlungen rechtfertigt.
Dieses Urteil hatte ein überwältigendes Echo ausgelöst. Es war das erste in der Schweiz und eines der wenigen in der Welt, das einen Notstand in Bezug auf die Klimaerwärmung anerkannte.
Der Fall dürfte weiter zu reden geben. Die Verteidiger der Klimaaktivisten hatten bereits gewarnt, dass sie im Falle einer Niederlage vor das Bundesgericht und möglicherweise vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen werden. (sda)