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SBB: Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten für Ex-Kadermann

Das Geraetefahrzeug eines Loesch- und Rettungszuges der SBB Feuerwehr - Intervention in Olten, am Mittwoch, 5. August 2026. Seit 20 Jahren steht die SBB Feuerwehr - Intervention als professionelle Org ...
Bild: keystone

Das Urteil ist da: So lange muss der Ex-SBB-Kadermann ins Gefängnis

29.10.2026, 15:1829.10.2026, 17:50

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Donnerstag den Hauptangeklagten im SBB-Betrugsprozess zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Der 54-Jährige habe seinen Arbeitgeber skrupellos ausgenommen, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung.

Die Strafkammer befand den 54-Jährigen der mehrfachen ungetreuen Amtsführung, des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Geldwäscherei und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz wurde er freigesprochen.

Die drei als Gehilfen mitangeklagten Personen kommen mit Strafen von 19 bis 26 Monaten davon. Die mitangeklagte Schwester des 54-Jährigen wurde freigesprochen. Das Gericht glaube ihr, dass sie nicht gewusst habe, dass ihr Bruder kriminelle Handlungen begehe.

So sah die Villa des SBB-Managers in Florida aus:

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Villa des SBB-Managers in Florida

Der SBB-Manager verkaufte seine Villa in Florida 2020 mit diesen Fotos.

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Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft gründete sie 2010 zwei Gesellschaften, die in das kriminelle Konstrukt eingebunden wurden. Bei der Befragung vor Gericht kämpfte sie mit den Tränen. Sie habe ihrem jüngeren Bruder immer vertraut. «Es ist für mich kaum begreiflich», sagte die Frau.

«Betrug wie aus dem Lehrbuch»

Es sei «ein Betrug wie aus dem Lehrbuch», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung am Donnerstag. Die SBB seien «arglistig» getäuscht worden. Der Beschuldigte habe vorausgesehen, dass eine genaue Überprüfung der Anlage aufgrund des Vertrauensverhältnisses und der inneren Abläufe bei den SBB nicht stattfinden würde.

Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Mann von Anfang an geständig und kooperativ war, wie der Richter sagte. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten beantragt. Der Mann habe die SBB als «Selbstbedienungsladen missbraucht», sagte der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer am Dienstag.

Der Hauptangeklagte gleiste ab dem Jahr 2007 mit drei Gehilfen und seiner Schwester ein Firmenkonstrukt auf. Damit konnten Scheinrechnungen für Bestellungen der SBB eingereicht werden, für die es keine Gegenleistung gab. Der 54-Jährige erfasste die Bestellungen im System, die Rechnungen mit entsprechender Nummer trafen ein und alles wurde beglichen.

Über 17 Jahre lang bezahlten die SBB Scheinrechnungen in der Höhe von rund 8,7 Millionen Franken. Zurückfordern konnte der Bahnbetrieb wegen der Verjährungsfrist von 15 Jahren nur die Beträge nach dem 1. April 2011 - das sind noch 5 Millionen Franken. Davon sind allein beim Hauptangeklagten rund 4,4 Millionen Franken gelandet.

«Würde alles rückgängig machen»

Der 54-Jährige sagte im Verfahren vor dem Bundesstrafgericht, er habe wegen Schulden seiner damaligen Ehefrau mit dem Betrug begonnen. Er sei «im Grundsatz» kein schlechter Mensch, er habe gewusst, dass er etwas Unrechtes tue. Das sei eine «Riesenbelastung» gewesen, hielt er fest. «Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen.»

Der Hauptangeklagte begann im Alter von 23 Jahren bei den SBB zu arbeiten und stieg nach und nach auf. Im Jahr 2019 wurde er Abteilungsleiter, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervorgeht. Ab September 2007 soll der Beschuldigte nicht nur an seiner Karriere, sondern auch an seinem Betrugssystem gearbeitet haben.

Der fristlos gekündigte SBB-Angestellte finanzierte laut BA mit dem abgezweigten Geld ein Haus im Kanton Solothurn, eines in Florida/USA und zahlreiche Autos. Darunter waren ein Ford Mustang Shelby, zwei Porsches und ein Lamborghini, der allein fast 400'000 Franken kostete. Daneben floss das Geld in einen üppigen Lebensunterhalt und eine Waffensammlung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden. (Urteil SK.2026.7)

Der Fall in sechs Punkten:

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