Schweiz
Schaffhausen

Transparenz-Initiative wird in Schaffhausen untergraben

Wie die Schaffhauser Politik seit Monaten den Volkswillen untergräbt

Im Kanton Schaffhausen versuchen Bürgerliche seit Monaten, die vom Volk angenommene strenge Parteikassen-Transparenz aufzuweichen. Bald kommt es zum Showdown.
15.09.2022, 10:0916.09.2022, 15:48
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Im Kanton Schaffhausen funktioniert die Politik ein wenig anders als in der Restschweiz: Hier werden Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an Volksabstimmungen verpflichtet. Hier duzt man sich im Parlament. Und seit 2020 müssen alle, die politische Macht erlangen wollen, die Finanzen radikal offenlegen.

Erreicht wurde das mit einem überraschenden Sieg: Im Februar 2020 stimmte die Schaffhauser Bevölkerung mit 54 Prozent Ja-Stimmen einer Transparenz-Initiative deutlich zu. Die Stimmberechtigten folgten damit den Argumenten von Linken und Transparenz-Aktivisten, obwohl Schaffhausen damit eine der strengsten Parteifinanzierungs-Regeln erhalten hätte.

Betonung auf «hätte». Denn auch 30 Monate nach der Abstimmung wurde der Verfassungsartikel nicht in Kraft gesetzt. Er wurde weder im Schaffhauser Rechtsbuch noch in der amtlichen Rechtssammlung des Bundes publiziert. In Schaffhausen sieht es daher zumindest aus juristischer Sicht so aus, als hätte es die Volksabstimmung nie gegeben.

Abstimmung im Kanton Schaffhausen über die Transparenz-Initiative.
Die angenommene Volksinitiative hätte die Verfassung um mehrere Absätze ergänzen sollen.Bild: watson

Für die kantonalen Wahlen 2024 gilt noch kein Transparenz-Gesetz

Verboten ist das nicht, wie staatspolitische Fachbücher erläutern: Wenn ein neuer Verfassungsartikel zu viele Fragen offen lässt und neue Gesetze zur Umsetzung geschaffen werden müssen, so darf eine Kantonsregierung tatsächlich die Inkraftsetzung aufschieben.

Die Zeit drängt jedoch – zumindest aus politischer Sicht: 2024, also in zwei Jahren, wird in Schaffhausen ein neues Kantonsparlament gewählt. Dazwischen gibt es zudem Wahlen in den Gemeinden und Abstimmungen. Es sind also zahlreiche Urnengänge angesetzt, an denen Parteien und Kampagnenkomitees keine Transparenz schuldig sind, obwohl es das Volk so wollte. Die Initiative forderte nicht nur die Offenlegung von Parteispenden (von Einzelpersonen ab 3000 Franken), sondern auch etwa die Pflichtangabe von Interessenbindungen vor der Wahl.

Zu tun hat das nicht in erster Linie mit einem langsamen Parlament (im Gegenteil: Der Kantonsrat trifft sich monatlich zu Sitzungen). Die Schuld ist zu suchen bei den politischen Kräften, welche die Transparenz verhindern wollen. Einerseits beim Regierungsrat, der schon 2020 gegen die Initiative war. Andererseits bei den starken bürgerlichen Parteien im Parlament, welche diese Woche einen neuen Schlag gegen die strengen Transparenzregeln erzielten.

Der Vorwurf wiegt schwer – doch er drängt sich auf und wird von links bis weit ins rechtsbürgerliche Lager geäussert. Initianten und Befürworterinnen sprechen gar von einem «skandalösen» Vorgehen und werfen der Politik antidemokratisches Handeln vor.

Angenommene Initiative muss umgesetzt werden

Wie kam es so weit? Angefangen hat das Ganze mit einem Versuch des Regierungsrates, die Volksinitiative ins Gesetz zu giessen. Der angenommene Verfassungstext war zwar sehr detailliert und regelte vorab viele Punkte. Einige Details, etwa die exakte Spendenhöhe, ab welcher eine Firma transparent aufgeführt werden muss, hätten aber in einem solchen Gesetz geklärt werden sollen.

View of the Schaffhausen coat of arms and the hall of the cantonal parliament in the town hall in Schaffhausen, Switzerland, pictured on February 19, 2008. (KEYSTONE/Alessandro Della Bella)

Blick auf ...
Der Schaffhauser «Bock mit de goldige Höde» (ein beliebter Schlachtruf der FC-Schaffhausen-Fans) streckt hier womöglich den intransparenten Parteikassen die Zunge raus. Bild: KEYSTONE

Die Regierung nahm ihre Arbeit auf und veröffentlichte neun Monate nach der Volksabstimmung einen Gesetzes-Vorentwurf. Dieser glich einer Aufweichung gegenüber dem angestrebten strengen Transparenz-Regime: So wären nur grössere Kampagnenbudgets (auf kantonaler Ebene ab 10'000 Franken, in Gemeinden ab 5000 Franken) transparenzpflichtig gewesen. Ständeratswahlen, welche anders als Nationalratswahlen in die Kompetenz der Kantone fallen, wurden vom Vorentwurf gar nicht erfasst.

Sinn und Zweck solcher Vorentwürfe ist das erste Sammeln von Rückmeldungen: Die Regierung lud die Öffentlichkeit ein, sich zum Inhalt eines möglichen Transparenzgesetzes zu äussern. Typisch schweizerisch gaben hier Parteien und Organisationen von links bis rechts ihren Senf ab: Initiativbefürworter wollten weitergehen. Die SVP verlangte hingegen eine Offenlegungspflicht bei Einzelpersonen erst ab Grossspenden von 15'000 Franken. Andere, darunter einige Gemeinden, verlangten administrative Präzisierungen oder Korrekturen.

Kleinere und grössere Details also, die in solchen Vorumfragen bei Gesetzesentwürfen (auch «Vernehmlassung» genannt) üblich sind. Der Regierungsrat hätte in einem nächsten Schritt aus dem Vorentwurf einen richtigen Entwurf erarbeiten und ihn dem Parlament vorlegen müssen. Dazu kam es aber bis heute nicht – die Debatte wurde auf die lange Bank geschoben.

FDP-Politiker will «Umsetzung» vereinfachen

Auslöser dieses Schachzugs war der FDP-Kantonsrat Christian Heydecker, von Beruf Anwalt und Verwaltungsratspräsident der Clientis-Bank: Er verlangte in einem Vorstoss, den angenommenen Verfassungsartikel komplett zu streichen und ihn durch einen neuen zu ersetzen. Sein Vorschlag beschränkte sich auf zwei Sätze:

«Wer sich an Wahlen und Abstimmungen beteiligt, die in Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden fallen, hat die Finanzierung dieser Aktivitäten offenzulegen. Das Gesetz regelt Form, Umfang, Publikation und Kontrolle der Offenlegung.»
Vorstoss des FDP-Kantonsrats Christian Heydecker

Heydeckers Vorschlag beinhaltete also keine Mindestgrenzen mehr und auch keine zwingenden Strafbestimmungen in Form von Bussen. Das Parlament hätte die Regeln neu festlegen sollen. «Mir ist klar, dass mir nachher wieder ein undemokratisches Vorgehen vorgeworfen wird», sagte der FDP-Politiker während der Parlamentsdebatte dazu. Er hatte aber seine Beweggründe: Die Vernehmlassung habe gezeigt, dass der Vorentwurf der Regierung seine Schwächen hatte, weil der Verfassungstext «keinen Spielraum» erlaube.

Auch von der SVP gab es Kritik: Erich Schudel, Parlamentarier ihrer Jungpartei, schimpfte etwa die Offenlegung der Interessenbindungen von Kandidierenden vor einer Wahl als «Unsinn». So werde die Majorzwahl geschwächt, weil das Volk nicht mehr einfach einen Namen auf den Wahlzettel schreiben könne. Einen Seitenhieb gegen die Städte gab es auch: Schudel kritisierte, dass die ländlichen Gemeinden von den «bevölkerungsreichen Gemeinden Schaffhausen und Neuhausen übertrumpft» worden seien.

Innerhalb der SVP gab es aber auch andere Meinungen. So kritisierte Markus Fehr, dass man nicht einfach «das Stimmvolk so lange abstimmen lassen [dürfe], bis uns das Resultat passt». In diese Richtung argumentierten auch Volksvertreter der SP, Grünen und GLP.

«Wir dürfen nicht das Stimmvolk so lange abstimmen lassen, bis uns das Resultat passt.»
SVP-Kantonsrat Markus Fehr

Parlament und Regierung fokussieren sich auf FDP-Vorschlag

Geholfen hat es nicht: Das Anliegen der Freisinnigen obsiegte im September 2021 mit 28 zu 24 Stimmen.

All das passierte mit der Unterstützung des Regierungsrates: Die Exekutive deponierte zwar beim Parlament eine Liste von «zwingenden Elementen», die ein neues Transparenzgesetz unter einem allfälligen neuen Verfassungstext enthalten müsste. Das grundsätzliche Fazit der Regierung zum FDP-Vorstoss war aber: Man hätte «Sympathien».

Weil die Liste der «zwingenden Elemente» aber unverbindlich war, sah sich auch das Parlament in der Vorberatung nicht gezwungen, einen möglichen neuen Verfassungstext konkreter und strenger zu formulieren. Anträge, doch noch Mindestgrenzen von 3000 Franken und eine Offenlegungspflicht von Interessenbindungen vor der Wahl (so wie es der heutige Verfassungsartikel verlangt) zu definieren, scheiterten.

Die Initiantinnen und Initianten kritisieren diesen Vorgang scharf: «In der bald 200-jährigen direktdemokratischen Geschichte der Schweiz hat – soweit ersichtlich – noch keine Regierung je ein solches Gebaren unterstützt und vorangetrieben.»

Die Kritik brachte nichts: Bis heute ist die Umsetzung des angenommenen Verfassungsartikels sistiert. Das ursprüngliche Initiativkomitee reichte zwar in der Zwischenzeit eine neue Volksinitiative als «Umsetzungsinitiative» ein. Im Parlament fokussiert man sich aber mittlerweile nur noch auf den FDP-Vorstoss: Dieser wurde diese Woche in einer ersten Lesung behandelt.

Konkreter wurde er nur in einem einzigen Punkt: Der Vorschlag wurde um den Passus ergänzt, dass ein zukünftiges Transparenzgesetz auch «Sanktionen bei Verstössen» definieren soll. Andere Verschärfungen wurden abgelehnt. Die abschliessende Debatte wird im Oktober erwartet. Danach wird das Schaffhauser Volk erneut über einen Transparenzartikel in seiner Verfassung abstimmen dürfen.

Parlament entscheidet, was das Volk wollen darf

Für den FDP-Kantonsrat Christian Heydecker ist das der einzig richtige Weg, um die «Schwächen» und den fehlenden «Spielraum» des aktuellen Verfassungstexts zu eliminieren: «Es ist demokratisch, wenn man dem Volk das noch einmal vorlegt. Ich sehe kein Problem darin.»

Zum Problem wird es aber für die Initiantinnen und Initianten: Wird Heydeckers Vorstoss im Parlament und später auch vom Volk angenommen, so beantragt der Regierungsrat, die strengere Umsetzungsinitiative für «ungültig» erklären zu lassen.

Unbestritten bleibt, dass eine «Entweder-oder-Abstimmung» die demokratischste Lösung wäre: Die Bevölkerung soll die Wahl zwischen dem FDP-Vorschlag und der Umsetzungsinitiative haben. Ein entsprechender Antrag wurde vom Regierungsrat beim Kantonsrat deponiert. Doch auch hier gilt: Das letzte Wort zur Frage, was das Volk will oder wollen darf, wird im Parlament gesprochen.

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122 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Knut Knallmann
15.09.2022 10:07registriert Oktober 2015
Wie sagen die Bürgerlichen doch sonst immer nur zu gerne: „Wer nichts zu verheimlichen hat, hat auch nichts zu befürchten.“
40110
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Magnum
15.09.2022 10:11registriert Februar 2015
So viel zum Respekt vor dem Volkswillen, den gerade Rechtsbürgerliche gerne empört anmahnen. Und dann selbst höchst selektiv praktizieren. Ich schwanke zwischen Empörung und vollster Verachtung.

Diese Transparenzinitiative ist als Präzedenzfall enorm wichtig. Sie ist zwingend im Sinn der Initianten umzusetzen, ohne wenn und aber. Und sie sollte auch gesamtschweizerisch lanciert werden, denn bei der Finanzierung von Parteien und Kampagnen läuft in dieser vermeintlichen Musterdemokratie so einiges falsch.
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Hardy18
15.09.2022 11:34registriert Oktober 2015
Es ist ganz einfach.
Man möchte die Finanzen offen legen. Das Volk hat >ja< gestimmt und fertig.
Dabei spielt garnicht die Höhe der Summe eine Rolle. Ob es 200k oder 50 Rappen sind. Man möchte einfach dass die Finanzen offen gelegt werden. Punkt.
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