Schweiz
Schule - Bildung

Wegen Kinderpornographie verurteilter Lehrer erringt Teilsieg vor Bundesgericht

Lehrer darf Diplome behalten

Wegen Kinderpornographie verurteilter Lehrer erringt Teilsieg vor Bundesgericht

18.11.2014, 12:0018.11.2014, 12:20
Die Beschwerde des Verurteilten wurde teilweise gutgeheissen – Aufnahme des Bundesgerichts in Lausanne. 
Die Beschwerde des Verurteilten wurde teilweise gutgeheissen – Aufnahme des Bundesgerichts in Lausanne. Bild: KEYSTONE

Ein Lehrer aus dem Berner Jura darf drei Jahre nicht an öffentlichen Schulen unterrichten. Seine Diplome muss er während dieser Zeit aber nicht abgeben. Dies hat das Bundesgericht aufgrund einer Beschwerde des Betroffenen entschieden.

Beim Lehrer war vor gut fünf Jahren im Rahmen einer Hausdurchsuchung Bildmaterial mit Kinderpornografie gefunden worden. 2012 wurde der Mann dafür zweitinstanzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 36 Tagessätzen à 170 Franken und einer Busse von rund 1500 Franken verurteilt.

Im Rahmen eines Administrativverfahrens wurde ihm ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Zudem wurde verfügt, dass er die Originale seiner Ausbildungsdiplome während dieser Zeit bei der Berner Erziehungsdirektion hinterlegen muss.

Das Berner Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid vergangenen Sommer. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Lehrers dagegen nun jedoch teilweise gutgeheissen.

Kein Gesetz vorhanden

So fehlt für den Entzug des Diploms eine rechtliche Grundlage. Diese ist in diesem Fall zwingend, weil die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit des Lehrers damit stark eingeschränkt wird.

Im alten Berner Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte (LAG), nach welchem die Delikte des Lehrer beurteilt werden, ist die Hinterlegung von Diplomen nicht vorgesehen. In die neue Fassung des LAG ist eine solche Regelung eingefügt worden. (Urteil 2C_889/2013 vom 20.10.2014) (sda)

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