Schweiz
Schweiz-EU

Schweiz darf Flüchtlingsfamilie nicht nach Italien ausschaffen

Die europäischen Richter für Menschenrechte legten ein Veto gegen die Ausweisung einer italienischen Familie ein.
Die europäischen Richter für Menschenrechte legten ein Veto gegen die Ausweisung einer italienischen Familie ein.Bild: AFP
Urteil in Strasbourg

Schweiz darf Flüchtlingsfamilie nicht nach Italien ausschaffen

04.11.2014, 13:2004.11.2014, 15:35

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag sein Veto gegen die bedingungslose Abschiebung einer afghanischen Familie nach Italien eingelegt. Die Schweiz müsse individuelle Garantien für deren Unterbringung und Betreuung einholen.

Andernfalls wäre das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Mann sollte mit seiner Frau und seinen sechs minderjährigen Kindern nach Italien überstellt werden, dem Land, in dem er seinen ersten Asylantrag gestellt hatte. Die Rückschaffung in das sogenannte Erstaufnahmeland ist im Dublin-Abkommen vorgesehen.

Der Mann wehrte sich gegen die geplante Überführung nach Italien mit der Begründung, angesichts der prekären Zustände im dortigen Asylwesen sei die menschenwürdige Behandlung und Unterbringung nicht gewährleistet.

Nicht genügend Zusicherungen

Die Grosse Kammer des EGMR gab dem Mann recht, dass ohne individuelle Garantien der italienischen Behörden für eine dem Alter der Kinder angemessene Betreuung und eine gemeinsame Unterbringung der Familie Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt sei.

Ferner rügte eine Mehrheit der Richter die Schweizer Behörden, nicht genügend Zusicherungen besessen zu haben, um eine den Kindern angemessene Betreuung zu gewährleisten. Insbesondere fehlten detaillierte und verlässliche Angaben über die konkrete Unterbringung der Familie in Italien.

Normalerweise finden die Anhörungen zu solchen Beschwerden vor der Kleinen Kammer des EGMR statt. Diese hat Beschwerden gegen Überstellungen nach Italien bisher abgelehnt.

Den Fall des Afghanen hat die Kleine Klammer direkt an die Grosse übergeben. Diese Ausnahmeregelung kommt zur Anwendung, wenn ein Fall eine schwerwiegende Frage der Auslegung der Menschenrechtskonvention aufwirft oder die Entscheidung von einem früheren Urteil des EGMR abweichen könnte. (pma/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Missbrauchsfall in Untersiggenthal: Wie es den Opfern heute geht
Iwona und Paula L. haben den Missbrauch durch den Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei öffentlich gemacht. Sie erfuhren viel Solidarität, mussten aber auch Rückschläge hinnehmen. Nun erzählen sie, wie es ihnen ergangen ist.
Vor drei Monaten machten Iwona und Paula L. den Missbrauch durch den ehemaligen SVP-Grossrat Patrick Frei öffentlich. Seither haben Mutter und Tochter viel Zuspruch und Unterstützung erfahren, mussten aber auch einige Hürden überwinden.
Zur Story