«Plötzlich stand er auf meiner Terrasse und fing an, uns zu beschimpfen», sagt A.J.* am Telefon. Sie ist eine von zwei Nachbarinnen, die in einer watson-Videoreportage über die gewerblichen Gangbang-Partys aussagten, die im Wohnblock nebenan regelmässig stattfinden.
Am Sonntag, Tag der Veröffentlichung der Reportage, wurden die zwei Nachbarinnen nun vom Sexparty-Mieter mehrfach massiv bedroht – das Gespräch hat eine der Frauen auf Video dokumentiert.
Die Aufnahmen zeigen, wie der Mann die Nachbarin auf ihrer Terrasse bedrängt. Über sechs Minuten dauert die Konfrontation – und sie endet mit einer klaren Drohung des mutmasslichen Bordell-Mieters:
Die Konfrontation beginnt damit, dass der Mieter gegenüber A.J. klarmacht, dass er das Video auf watson gesehen habe, und sie «mit dem Scheiss» aufhören solle. Die Nachbarin widerspricht ruhig und erklärt, dass die Journalisten nicht ihretwegen gekommen seien – sie habe bloss geantwortet, als sie gefragt wurde. (Anm. d. Redaktion: watson ist auf Eigeninitiative an den Event gegangen, ohne vorherigen Kontakt zu A.J.)
Doch das alles interessiert den Mann nicht. Er zeigt mit dem Finger auf die Frauen und äussert eine erneute Drohung: «Wer mich ankackt, den kack ich zurück. Aber dreifach. Das garantiere ich dir.» Als ihn die Nachbarin darauf aufmerksam macht, dass das eine Drohung sei und sie das der Polizei melden müsse, lacht er und sagt:
Die Nachbarin betont nochmals, dass seine Sexpartys illegal seien. Er bestätigt sogar, dass er das wisse, aber diese nur «ein- bis zweimal im Monat» stattfinden würden.
Tatsächlich sind die Events mit zahlreichen zahlenden Freiern und wechselnden Frauen nicht bewilligt, wie der Organisator – ein Freund des mutmasslichen Bordell-Mieters – in der Videoreportage selbst sagte. Er bestätigte auch, dass die Veranstaltungen jeweils Tausende Franken einbringen würden.
Die Events werden über einschlägige Freier-Foren unter dem Titel «Gangbang, 3-Loch, T**n-Stute» angeboten – und finden dann in einem gewöhnlichen Wohnblock statt. Die Kantonspolizei Solothurn bestätigte damals, dass für gewerbliche Prostitution im Kanton Solothurn eine Betriebsbewilligung notwendig ist. Zuständig dafür sei das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Die Polizei sei «dann zuständig, wenn Hinweise auf strafrechtliche Widerhandlungen bestehe».
Die betroffenen Nachbarinnen sind nach der Konfrontation gefasst, aber auch aufgewühlt. Sie haben die Situation am Montagmorgen zur Anzeige gebracht.
Nachbarin A.J. will weiterkämpfen, auch wenn sie selbst ins Visier gerät, weil sie sich wehrt:
*(Namen der Redaktion bekannt)
Verständlich, ich hoffe die Polizei wird hier vor allem wegen den Drohungen eingreiffen.
Er kann sich doch in einem Industriegebiet einmieten. Das würde aber einfach mehr kosten.