Der Verband der Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte will gegen sexuelle Belästigungen von Ärztinnen und Ärzten bei deren Tätigkeit vorgehen. Er hat beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ein Gesuch für die Durchführung eines entsprechenden Projekts eingereicht.
Wie der Leiter Politik und Kommunikation des Berufsverbandes VSAO, Philipp Thüler, am Samstag auf Anfrage bekanntgab, hat das genannte Büro ein Vorprojekt bereits bewilligt. Hauptziel des Projekts ist es, Massnahmen zur Prävention und Sensibilisierung in diesem Bereich zu erarbeiten und umzusetzen.
Zum Projekt wird es aber auch gehören, Daten zur Problematik zu erheben. Denn laut Thüler ist sexuelle Belästigung von Ärztinnen und Ärzten bei der Arbeit ein Tabuthema. Die VSAO-interne Meldestelle werde für Klagen dagegen kaum benützt.
Sexuelle Belästigung sei aber für die VSAO-Mitglieder ein Problem. «Das sehen wir aus den Rückmeldungen», so Thüler. «Wir haben deshalb beschlossen, etwas dagegen unternehmen zu wollen.» Thüler bestätigte mit diesen Aussagen eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag.
Diese schrieb, sie habe bei allen fünf Universitätsspitälern der Schweiz nach Fallzahlen gefragt. Am Unispital Lausanne habe es im vergangenen Jahr zehn Abmahnungen und elf fristlose Kündigungen wegen sexueller Belästigung gegeben. In Genf seien in den vergangenen zwei Jahren sechzehn Vorfälle registriert worden.
In Bern waren es laut «NZZ» in den zwei vergangenen Jahren vierzehn Fälle und in Zürich im Jahr 2023 36 Fälle. Von keinen Fällen Kenntnis hatte das Universitätsspital Basel. Erheben sollen die Daten für den VSAO die Autorinnen und Autoren einer Studie, die federführend von der Uni Lausanne und dem Universitätsspital Lausanne durchgeführt wird. (sda)
Aus eigener Erfahrung (d.h. mitbekommen, selbst nur marginal betroffen) kenne ich sie in div. Form (Personal an Personal, Pat. an Pers., Pers. an Pat., Pat. an Pat., oder an/ durch Angehörige mit Pat. od Pers.).
Das Risiko ist dadurch so hoch, dass auf zahlreiche Weise grosse Machtgefälle vorhanden sind, aber auch dadurch, dass im Gesundheitswesen die Alltagsgrenzen von Nähe und Distanz notwendigerweise überschritten werden und dies oftmals in Vieraugensituationen, d.h. ohne Zeugen.
Bekommen die ein Spital Verbot?