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Skifahrender und maskenloser Zürcher Polizist zu Recht entlassen

Skifahrender und maskenloser Zürcher Polizist zu Recht entlassen

09.05.2023, 14:3309.05.2023, 14:59
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Das Logo an einer Uniform eines Polizisten der Kantonspolizei Zuerich, aufgenommen an einer Einweihungsveranstaltung des Polizei- und Justizzentrum Zuerich (PJZ) fuer die Oeffentlichkeit, am Samstag,  ...
Ein Zürcher Kantonspolizist wurde anfangs Januar entlassen.Bild: KEYSTONE

Ein Zürcher Kantonspolizist hat sich krank gemeldet - und ist mit seinen Skiern in die Berge gefahren: Dass er daraufhin seine Stelle fristlos verlor, sei rechtens, hält das kantonale Verwaltungsgericht fest.

Der Polizist stolperte dabei am Ende über seine kritische Haltung gegenüber den Corona-Massnahmen: Als er am 22. Dezember 2021 bei der Mittelstation der Metschbahn in Lenk BE einen Zweitagespass erwerben wollte, weigerte er sich, eine Maske zu tragen oder eine Maskendispens zu zeigen. Er sei Polizist, soll er gemäss Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht mehrmals vorgebracht haben.

Zwei Berner Kantonspolizisten, die wegen des offenbar lautstarken Disputs zur Mittelstation gerufen worden waren, führten ihn dann weg. Und sie fragten bei ihren Zürcher Kolleginnen und Kollegen nach, ob der Mann wirklich bei ihnen beschäftigt sei. Da sich der Polizist einen Tag zuvor krankheitsbedingt abgemeldet hatte, entliess ihn die Kantonspolizei Anfang Januar 2022 dann fristlos.

Als Massnahmenkritiker auf dem Abstellgleis?

Diese fristlose Kündigung sei unrechtmässig erfolgt, brachte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht vor. Er forderte einerseits eine Lohnfortzahlung während der ordentlichen Kündigungsfrist von rund 45'000 Franken sowie eine Entschädigung in gleicher Höhe.

Seine Kündigung sei Teil einer Kampagne der Kantonspolizei, bei der Meinungsäusserungen zu Corona-Massnahmen verpönt seien. Er sei wegen seiner Haltung schon versetzt worden; dass er dann im Untergeschoss habe arbeiten müssen und keine beruflichen Perspektiven mehr gesehen habe, habe ihn psychisch belastet. Deshalb sei er zur Genesung in die Berge gefahren, und nicht etwa, um Ski zu fahren.

Es sei aber nicht glaubhaft ist, dass der Mann «in Skikleidung und -ausrüstung in einem Skigebiet einen Zweitagespass kaufte, jedoch nicht Ski fahren wollte», hält das Verwaltungsgericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil unter anderem fest.

Plötzlich wieder gesund

Zudem gebe es in den Akten keine Hinweise darauf, dass sich der frühere Kantonspolizist über psychische Probleme beklagt hätte. Auch als er zur fristlosen Entlassung Stellung nehmen konnte, brachte er dies gemäss Urteil nicht vor.

An eine psychische Krankheit, «die vom 21. bis am 24. Dezember 2021 zu einer Arbeitsunfähigkeit führte und die sich dann ohne Beizug einer medizinischen Fachperson innert weniger Tage durch Wintersport in den Bergen heilen liess», glaubt das Gericht insgesamt nicht. Ein Arztzeugnis hilft dem Polizisten ebenfalls nicht; dieses sei erst im Februar erstellt worden und stütze sich nur auf dessen Schilderungen.

Die fristlose Kündigung sei damit rechtmässig, hält das Verwaltungsgericht fest. Das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig erschüttert gewesen. Zumal der Polizist vorgängig bereits Verweise erhalten hatte. Etwa, als er im Oktober 2020 während der Arbeitszeit uniformiert und mit seinem Dienstmotorrad bei einer Militärkaserne vorgefahren war, um Wachsoldaten zum Unterschreiben des Referendums gegen das Covid-19-Gesetz zu bringen.

«Politischer Aktivismus»

Mit diesem Verhalten habe der Mann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kantonspolizei als politisch neutrale Vertreterin des Staates gefährdet, schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil. Er sei nicht in der Lage gewesen, «seine Rolle als Polizist von seinem politischen Aktivismus zu trennen».

Dass der Mann - offenbar ins Untergeschoss - versetzt worden war, ist gemäss Urteil nicht auf dessen massnahmenkritische Haltung zurückzuführen. Dies sei unter anderem erfolgt, weil der Mann wegen einer ärztlichen Dispens keine Maske tragen konnte - und er deshalb nicht mehr in seiner angestammten Funktion arbeiten konnte. (sda)

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14 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Lingua
09.05.2023 15:37registriert Juni 2022
Ich dachte immer, Polizisten müssen doch noch etwas in der Birne haben. Aber wenn ich mir den Bericht, die Tat und das Coviddrama von dem Typen anhöre, kann ich mir einen IQ über 85 kaum vorstellen.
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maruhu
10.05.2023 08:09registriert Januar 2021
Da hat die Kapo/ZH richtig gehandelt. Leute mit solchem schrägen Charakter braucht es nicht in der Polizei, danke.
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Neruda
09.05.2023 14:45registriert September 2016
Warum versteckt ihr diese neue Meldung so? 😄

Dümmer als die Polizei erlaubt 🤦🏼

Und dann gibt es immer noch so Leute, die der Polizei unbeschränkt glauben wollen und denen gar nie in den Sinn kommt, die Polizei könnte ihre Gewalt missbrauchen und unschuldige Bürger drangsaliere. Bei jedem Artikel über Proteste oder Hausdurchsuchungen bei unwichtigen Klimaaktivisten das gleiche.

Die Realität zeigt leider immer wieder solche Polizisten, die die Gesetze nicht einhalten wollen, weil sie ja schliesslich Polizisten seien 😄Wie ignorant muss man sein, dies beim blau machen auch noch zu erwähnen?
2012
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