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«Bireweich»: Schaffhauser Gericht spricht Influencer Casorelli frei

Schaffhauser Gericht spricht Tiktok-Influencer «Bireweich» frei

Das Schaffhauser Kantonsgericht hat den Tiktok-Influencer Mirco Casorelli freigesprochen. Die Richterin sah den Tatbestand der Diskriminierung in dessen «Singkontrolle»-Videos als nicht erfüllt an.
19.06.2026, 12:1119.06.2026, 12:37

Der als «Bireweichesouhund» auftretende Influencer Mirco Casorelli ist am Freitag vom Vorwurf der Diskriminierung und des Aufrufs zu Hass freigesprochen worden. Das Kantonsgericht Schaffhausen urteilte, dass der Tatbestand nicht erfüllt sei. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Dem Beschuldigten wird eine Entschädigung für die Anwaltskosten zugesprochen.

Der 40-Jährige war beschuldigt worden, im Sommer 2023 in sechs Videos auf Tiktok und Instagram Schweizer Nationalspieler rassistisch beleidigt zu haben.

Die Einzelrichterin begründete den Freispruch damit, dass der Influencer zwar an physische Merkmale der Spieler angeknüpft habe. Die Äusserungen hätten sich aber nicht konkret gegen eine Ethnie oder Rasse gerichtet. Eine Verurteilung wegen Beschimpfung fiel ebenfalls ausser Betracht. Da keine Strafanträge der betroffenen Personen vorlagen, fehlte die rechtliche Grundlage.

Trotz Freispruch fand die Richterin deutliche Worte. Casorelli habe sich aufs Glatteis begeben und werde nur aufgrund juristischer Spitzfindigkeiten freigesprochen. Er habe teils äusserst fremdenfeindliche Beschimpfungen getätigt, die auf fruchtbaren Boden stossen könnten. Satire und Humor könnten nicht alles rechtfertigen.

Unterstützer im Gerichtssaal

Rund 20 Personen, mehrheitlich Unterstützer des Beschuldigten, verfolgten den Prozess. Um einen geordneten Ablauf zu sichern, stellte die Richterin zu Beginn klar, dass dies «weder Zirkus noch Theater» sei. Bei Verstössen gegen die Ordnung würden Ermahnungen und Massnahmen folgen.

Die Vorgaben wirkten. Bis auf Gelächter, als der Sachverhalt verlesen wurde, und Applaus nach dem Freispruch, blieb das Publikum völlig ruhig. Auch Casorelli, der anfangs noch schmunzelte, gab sich am Schluss nachdenklicher. Rassismus sei ein ernstes Thema in der Schweiz. Doch sein Fall eigne sich nicht, um ein Zeichen dagegen zu setzen.

Der Influencer wies jegliche rassistische Absicht zurück. Seine Videos seien reine Satire. Ziel sei gewesen, den Schweizer «Bünzli» zu parodieren und rassistische Kommentare überspitzt der Lächerlichkeit preiszugeben. Sein Account sei als Satire gekennzeichnet. Casorelli, der als Content Creator sein Geld verdient, sah sein berufliches Fortkommen gefährdet, da der Vorwurf von Hassrede Kooperationen mit Firmen schade.

Singkontrolle bei Nationalspielern

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Strafbefehl, der eine bedingte Geldstrafe und eine Busse von 2700 Franken vorgesehen hatte. Die abwesende Staatsanwaltschaft forderte die Bestätigung des Strafbefehls. Die Verteidigung plädierte erfolgreich auf einen Freispruch und auf den Schutz durch die Kunst- und Meinungsfreiheit.

Die Behörden warfen dem Angeklagten vor, in den als «Singkontrolle» betitelten Kurzvideos strafbare Äusserungen getätigt zu haben. Er habe in den Videos dunkelhäutige Akteure sowie Spieler mit Wurzeln im Balkan oder Nordafrika verbal massiv attackiert. Es fielen Begriffe wie «Schachtelgrinde» oder «jugoslawische Boyband».

Die Strafanzeige stammte vom Schweizerischen Fussballverband (SFV). Casorelli sagte, dass ihn die Spiele der Schweizer Nati emotional nicht berühren würden, da er als Doppelbürger vor allem Italien unterstütze.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Schaffhauser Obergericht weitergezogen werden. (hkl/sda)

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