Es handle sich nicht um einen Grundsatzentscheid gegen Strassenbenutzungsgebühren, sagte Kommissionspräsidentin Viola Amherd (CVP/VS) am Dienstag vor den Bundeshausmedien. Der Entscheid fiel mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Mehrheit hat es abgelehnt, nur den Gotthard mit einer Gebühr zu belegen.
Um den erwarteten Ausweichverkehr über Gotthard- und Simplonpass oder durch den San-Bernardino-Tunnel zu verhindern, müssten gemäss einer Studie an allen Alpenübergängen Gebühren erhoben werden. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig.
Die KVF sei bereit, die Frage in einem grösseren Rahmen zu diskutieren, beispielsweise im Rahmen des Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF). Einen konkreten Auftrag habe die Kommission aber nicht erteilt.
Für den Bau der zweiten Röhre hatte sich die Kommission im Grundsatz schon im März ausgesprochen. Der neue Tunnel soll die Alpentransit-Verbindung während der Sanierung des bestehenden Gotthard-Strassentunnels sicherstellen. Nach der Renovation, etwa ab 2030, könnten dann beide Röhren betrieben werden, jedoch nur einspurig. Die zweite Spur würde als Pannenstreifen dienen.
Die Fürsprecher einer Tunnelgebühr wollen vor allem sicherstellen, dass trotz der auf 2,8 Milliarden Franken veranschlagten Kosten für Sanierung und Neubau der zweiten Gotthard-Röhre genügend Geld für andere Strassenprojekte zur Verfügung steht. Der Zuger FDP-Ständerat Joachim Eder wies in der Debatte auch darauf hin, dass die Maut ein Trumpf in den anstehenden Verhandlungen mit der EU sein könnte.
Die kleine Kammer lehnte die Tunnelgebühr zwar ab. Verkehrsministerin Doris Leuthard hatte sich aber breit erklärt, die Frage im Zweitrat vertieft zu prüfen. Aufgrund von Minderheitsanträgen und auf der Basis des Berichts zur Tunnelgebühr wird der Nationalrat voraussichtlich im Herbst Gelegenheit dazu haben. (sda)