Die SVP hat Anfang Jahr versucht, die Schutzklausel gegen hohe Zuwanderung in die Schweiz zu aktivieren. Das sagte Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher am Dienstagabend in Zürich an einer Diskussionsveranstaltung über das neue EU-Vertragspaket.
Das Publikum nahm die Aussage überrascht zur Kenntnis. Bisher hatte niemand vom Plan der SVP gewusst: Die Landesregierung hätte nach Vorstellung der Volkspartei Massnahmen erlassen müssen, um die Zuwanderung zu drosseln.
Konkret aktiv wurde die Volkspartei in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. Martullo-Blocher ist nicht Mitglied dieses Gremiums, nahm aber an der Sitzung Mitte Januar teil – als Ersatz für einen abwesenden Parteikollegen. Die SVP stellte den Antrag, dass die Schweiz die Schutzklausel in Kraft setzt.
SVP-Nationalrat Franz Grüter gehört der Aussenpolitischen Kommission an und erklärt auf Anfrage:
In Artikel 14 des Abkommens über die Personenfreizügigkeit heisst es: Bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» trete der Gemischte Ausschuss auf Verlangen einer Vertragspartei zusammen, um «geeignete Abhilfemassnahmen zu prüfen.» Diese Bestimmung ist vage. Im neuen Vertrag mit Brüssel soll die Schutzklausel griffiger werden. Der Bundesrat arbeitet derzeit an einer innerstaatlichen Umsetzung im Ausländergesetz, über welche die Schweiz selbstständig entscheidet.
SP-Nationalrat Eric Nussbaumer hat wenig Verständnis dafür, dass die SVP gerade jetzt in der Angelegenheit aktiv wird.
Auch in den anderen Parteien überwiegt die Kritik. FDP-Nationalrat Simon Michel ist Mitglied der Aussenpolitischen Kommission und betont: Die aktuelle Schutzklausel könne nicht einseitig angerufen werden. Auf der Basis des «erfreulichen Verhandlungsresultats zwischen der Schweiz und der EU zu den Bilateralen III» könne die Schweiz aber «neu einseitig» eine Schutzklausel aktivieren.
Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter unterstreicht derweil, dass die Schutzklausel gemäss geltendem Recht eine Beschränkung der Zuwanderung nur bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen erlaube. «Diese Voraussetzungen sind in der Schweiz heute nicht gegeben», meint sie. Entsprechende Anträge müssten darum abgelehnt werden. Umso wichtiger seien die Bilateralen III, mit welchen die EU der Schweiz nun mit einer Präzisierung dieser Schutzklausel mehr Spielraum zur Beschränkung der Zuwanderung gebe.
Magdalena Martullo-Blocher bezweifelte auf dem Podium in Zürich jedoch, dass die neue Schutzklausel irgendeine Wirkung entfalten werde. In der SVP sieht man die Klausel als wirkungsloses Zückerchen; es solle den grössten Nachteil des Vertragspakets – den Verlust an Souveränität – aufwiegen und damit zu einem Ja des Stimmvolkes beitragen.
Die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz ist im vergangenen Jahr um 83'400 Personen gestiegen. 2023 lag die Nettozuwanderung bei 99'000 Personen. Es gab also eine Abnahme um 16 Prozent; die Zuwanderung ist aber nach wie vor deutlich höher als in den fünf Jahren vor der Pandemie.
Martullo-Blocher weist darauf hin, dass die im EU-Vertrag vereinbarte Schutzklausel wörtlich genau diejenige sei, welche bereits im Personenfreizügigkeitsabkommen stehe. «Die zugrunde gelegten Bedingungen ‹schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme› wurden und werden nicht erfüllt.»
Es bleibt unklar, warum die SVP ausgerechnet jetzt auf die Klausel zurückgreifen will. Der Antrag der Partei ist in der zuständigen Kommission jedenfalls gescheitert. (aargauerzeitung.ch)
Falsch, die SVP hat überhaupt kein Interesse daran, das Problem der hohen Zuwanderung zu lösen. Sie würden ansonsten Ihr einziges und immer wiederkehrendes Thema verlieren und sich damit den Ast auf dem Sie sitzen absägen.
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