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Wegen Wahlanleitung: Mass-Voll hat Strafanzeige am Hals

Wegen Wahlanleitung: Mass-Voll hat Strafanzeige am Hals

Die massnahmenkritische Bewegung Mass-Voll will in den Nationalrat. Die Wahlanleitung, die sie auf ihrer Internetseite publiziert hat, wird jetzt Juristenfutter.
16.10.2023, 18:4016.10.2023, 20:40
Kari Kälin / ch media
Coronamassnahmen-Kritiker Nicolas Rimoldi raucht eine Zigarre diskutiert am Stamm der Gegner der Vorlage zum Covid-19 Gesetz, welche an diesem Sonntag zur Eidgenoessischen Abstimmung kam, am Sonntag,  ...
Will in den Nationalrat: Nicolas Rimoldi.Bild: keystone

In zehn Kantonen tritt Mass-Voll zu den eidgenössischen Wahlen an. Wenige Tage vor dem Urnengang sieht sich die massnahmenkritische Bewegung mit einer Strafanzeige konfrontiert. Der Luzerner Anwalt Loris Fabrizio Mainardi hat bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi und die Verantwortlichen der Bewegung eingereicht.

Der Grund liegt in einer Wahlanleitung, die Mass-Voll noch bis vor wenigen Tagen auf ihrer Homepage aufgeschaltet hatte. Unter dem Titel «So wählen Sie richtig» schrieb die Bewegung unter anderem: «Achtung: Nur die Mass-Voll-Liste verwenden. Sonst ist ihre Stimme ungültig.» Mainardi taxiert diese Formulierung als Eingriff in das Stimm- und Wahlrecht. Verstösse gegen diesen Artikel im Strafgesetzbuch werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre geahndet. Schuldig macht sich, wer einen Stimmberechtigten durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile an der Ausübung des Stimm- oder Wahlrechts hindert.

Für Mainardi erfüllt die Mass-Voll-Wahlanleitung eine «tatbestandsmässige Androhung von Nachteilen». «Mass-Voll verbreitete offensichtliche Unwahrheiten. Das darf man nicht zulassen», sagt der Anwalt. Mainardi publizierte die Strafanzeige auf X (früher Twitter).

Mass-Voll hat die Wahlanleitung unterdessen umformuliert. Neu heisst es: «Achtung. Nur die Mass-Voll-Liste verwenden. Nur eine Liste nutzen, sonst ist Ihre Stimme ungültig!» Mit der Strafanzeige habe der angepasste Text nichts zu tun, sagt Rimoldi, der im Kanton Zürich kandidiert. «Vielmehr haben Mitglieder aus unserer Bürgerrechtsbewegung darauf aufmerksam gemacht, dass die ursprüngliche Formulierung missverständlich sein kann.»

Auf die Anzeige reagiert er gelassen. Mass-Voll werde permanent «mit aussichtslosen, undemokratischen Anzeigen» eingedeckt. Auf den Vorwurf, Mass-Voll verbreite offensichtliche Unwahrheiten, sagt Rimoldi: «Wir sind im Wahlkampf und haben keine Zeit für Kindergartenspiele.»

Derweil behält sich auch die Post juristische Schritte vor, weil die Mass-Voll öffentlich aufruft, das Wahlcouvert am kommenden Sonntag in die Urne oder direkt bei der Gemeinde einzuwerfen - «um Wahlmanipulation durch die Schweizer Post, deren Verwaltungsratspräsident der ehem. SP-Präsident Christian Levrat ist, zu verunmöglichen». Details zu den juristischen Schritten verrät die Post nicht. Denkbar wäre etwa eine Anzeige wegen übler Nachrede. Den Vorwurf der Wahlmanipulation weist die Post «entschieden» zurück. Sie transportiere Sendungen von A nach B, und zwar immer sicher und zuverlässig, sagt eine Sprecherin.

Rimoldi misstraut dieser Aussage und verweist auf einen Vorfall im Jahr 2021. Damals lagen in Genf drei Tage und Nächte rund 7000 Stimmzettel vor dem Gebäude des Abstimmungsbüros unbeaufsichtigt herum, weil einem Postboten ein Fehler unterlief. Die Kartons blieben ungeöffnet und fanden schliesslich unversehrt den Weg ins Abstimmungsbüro. Die Post reagierte mit diversen Massnahmen und auf diesen «unglücklichen Einzelfall», wie eine Sprecherin sagt. (aargauerzeitung.ch)

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