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Es ist der November 2011 und am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich fängt Flurin Condrau als neuer Institutsleiter an. Condrau beginnt fast unverzüglich Mörgeli zu piesacken, schreibt ihm schlechte Mitarbeiterbeurteilungen und verbietet ihm, Redemanuskripte für SVP-Exponenten im Institutsbüro zu drucken.
Mörgeli lässt die Schikanen alle über sich ergehen. Bis er nicht mehr kann.
Der «Tages-Anzeiger» publiziert am 11. September 2012 unter dem Titel «Leichen im Keller des Professors» den noch vertraulichen Jahresbericht des Medizinhistorischen Institutes über den schlechten Zustand des Museums und wer daran schuld hat: Museumsleiter Christoph Mörgeli.
Die Folgen sind bekannt: Mörgeli tritt auf TeleZüri zum Gegen- und Rundumschlag gegen die Universitätsverantwortlichen an – die Universität kündigt Mörgeli wegen schweren Verstosses gegen die Loyalitätspflichten.
Mörgeli erscheint nicht zum Kündigungstermin und klagt ein erstes Mal: Gegen seine Entlassung. Der Fall liegt nun, drei Jahre später beim Verwaltungsgericht. Zwar hatte die Vorinstanz entschieden, die Entlassung sei nicht rechtmässig gewesen, aber Mörgeli ist mit seiner Abfindung von nur drei Monatslöhnen unzufrieden.
In der Zwischenzeit bewirbt sich Mörgeli für den Posten als Rektor der Universität Zürich. Die Medienresonanz ist gross, das Unterfangen aussichtslos.
Aussergerichtlich, aber massiv geht Mörgeli gegen den «Tages-Anzeiger»-Chefredaktor Res Strehle vor: Die SVP-nahe «Weltwoche» publiziert alte Polizeifotos Strehles und wirft ihm vor, in seinen Dreissigern Angehörige italienischer und deutscher Terrororganisationen in seiner WG beherbergt zu haben.
Als die Berichterstattung die Position und Glaubwürdigkeit Strehles nicht im gewünschten Mass, sprich bis zu dessen Entlassung, beschädigt, kauft sich Mörgeli eine Aktie der «Tages-Anzeiger»-Herausgeberin Tamedia, um an der Generalversammlung Redezeit zu erhalten.
An der Generalversammlung der Tamedia im April 2014 fordert Christoph Mörgeli dann die Entlassung Strehles. Verwaltungsratspräsident Pietro Supino beantwortet Mörgelis Forderung abschlägig. Zahlreiche Aktionäre buhen, pfeifen und lachen Mörgeli aus. Strehle bleibt im Amt.
Im März 2013 wirft die Sendung «Rundschau» von SRF Mörgeli vor, er habe Dissertationen für das «Abschreiben» von historischen Texten verliehen. Nach einem emotionalen Interview («Sind Sie eigetlich vom Aff bisse?») klagt Mörgeli sofort gegen die «Rundschau» und beanstandet bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) über 66 journalistisch-handwerkliche Fehler der «Rundschau». Die UBI weist Mörgelis Beschwerde ab. Mörgeli will den Fall weiterziehen ans Bundesgericht, verpasst aber die entscheidenden Fristen.
Wiederum begleitet Mörgeli sein juristisches Vorgehen mit Berichterstattung in der «Weltwoche». Diese greift die «Rundschau»-Redaktion in mehreren Ausgaben frontal an: Der Kronzeuge der «Rundschau»-Berichte sei nicht der, für den er sich ausgebe. Die «Weltwoche»-Geschichten zielen darauf ab, die Glaubwürdigkeit der «Rundschau»-Verantwortlichen zu beschädigen. Es gelingt nicht richtig. Am Ende steht der Fall für den geneigten Medienkonsumenten unentschieden.
Im Nachgang der «Rundschau»-Geschichte untersucht eine internationale Expertenkommission die Vergabepraxis von Dissertationen am Medizinhistorischen Institut unter der Ägide Rüttimann/Mörgeli.
Die Expertenkommission stellt Mörgeli kein gutes Zeugnis aus, gleichzeitig stuft die Universität die Namen der Verfasser und weite inhaltliche Teile des des Berichts als vertraulich ein, weshalb sich Mörgeli nicht wirklich gegen die Vorwürfe wehren kann.
Dennoch gibt Mörgeli im April 2013 eine Pressekonferenz im Zürcher Prime Tower und präsentiert vor versammelter Medienschar auf einer Folie die Namen der Verfasser.
Die Universität Zürich klagt nun ihrerseits gegen Mörgeli wegen Amtsgeheimnisverletzung. Eineinhalb Jahre später, im November 2014, stellt die Zürcher Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Mörgeli ein.
Der besagte Expertenbericht sorgt indes noch für einen weiteren Prozess.
Die summarischen Resultate des Berichts sollen Anfang Oktober 2013 veröffentlicht werden, aber die CVP-Nationalrätin und Universitätsrätin Kathy Riklin habe die Resultate des ihr schon bekannten Berichts in der Wandelhalle des Bundeshauses bereits Ende September gegenüber Journalisten ausgeplaudert. Das zumindest behauptet Mörgeli und verklagt Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Zum Gaudi des Medienzirkus klagt eine Berner Staatsanwaltschaft Riklin tatsächlich an, und es folgt eine Posse über mehrere Instanzen. Zunächst spricht das Regionalgericht Bern-Mittelland Riklin vom Vorspruch der Amtsgeheimnisverletzung frei. Mörgeli rekurriert und das Berner Obergericht spricht Riklin im Mai dieses Jahres schuldig.
Vor rund drei Wochen kündigt Riklin an, dass sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht. Fortsetzung folgt...
Zuletzt macht Mörgeli nur noch Schlagzeilen der seichten Art. Wenn auch mitunter erfreuliche: Im Januar 2015 präsentiert der SVP-Nationalrat zur Freude des Boulevard eine 25 Jahre jüngere Freundin.
Das letzte Aufflackern von Mörgelis Provokationslust als amtierender Politiker manifestiert sich dann in der Sperrung seines Facebook-Accounts am 1. September 2015.
Mörgeli hatte ein Bild gepostet, das die Ankunft von albanischen Flüchtlingen 1991 im Hafen von Bari zeigt. Die Beschriftung des Bildes: «Die Fachkräfte kommen».
Am 18. Oktober erkennen die Zürcher Wählerinnen und Wähler: Christoph Mörgeli fehlen schlicht und einfach die Kapazitäten, sich seriös mit Politik zu befassen.