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Bundesgerichts-Entscheid: «Kassensturz»-Beitrag zu Zahnarztpfusch war nicht sachgerecht

Bundesgerichts-Entscheid: «Kassensturz»-Beitrag zu Zahnarztpfusch war nicht sachgerecht

15.01.2016, 12:1515.01.2016, 13:03

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der SRG zu einem Bericht der SRF-Sendung «Kassensturz» abgewiesen. Wie die Vorinstanz kommt es zum Schluss, dass der im Mai 2014 ausgestrahlte Beitrag «Zahnarztpfusch» nicht sachgerecht war.

Thema war die Haftungsproblematik bei Behandlungsfehlern in Zahnarztzentren. Als konkretes Beispiel wurde der Fall einer Frau aufgezeigt. Nach der Einsetzung eines Implantats in der Aarauer Zahnarztklinik (AAZ) kam es bei ihr zu einem andauernden Gefühlsverlust im betroffenen Bereich in Mund und Gesicht.

Justiz

Von diesem Fall ausgehend warf der «Kassensturz» die Frage auf, ob nun die behandelnde Zahnärztin oder die Klinik für den mutmasslichen Fehler und dessen Folgen haftet. Bezüglich der behandelnden Ärztin wurde im Bericht nur erwähnt, dass sie mittlerweile nicht mehr in Aarau tätig sei.

Der Filmbericht fokussierte gemäss Urteil des Bundesgerichts fast ausnahmslos auf das Verhalten und das Ansehen der Klinik.

Verschwiegen wurde dem TV-Publikum hingegen, dass die Zahnärztin mittlerweile in Bern arbeitete und zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bereits eine Zivilklage gegen sie hängig war.

Den Zuschauern sei mit dem Weglassen dieser Fakten das Bild vermittelt worden, die Ärztin sei nicht mehr auffindbar und könne somit nicht mehr ins Recht gefasst werden. Die Anforderungen an das Sachgerechtigkeitsgebot seien somit nicht erfüllt worden. (Urteil 2C_494/2015 vom 22.12.2015) (wst/sda)

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