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Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung

Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung

01.06.2023, 08:1201.06.2023, 08:12
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Bundesgericht
Das Bundesgericht.Bild: Schweizerisches Bundesgericht

Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen. Es bleibt damit bei der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Der Vorfall ereignete sich 2014 in der estnischen Hauptstadt Tallinn während eines Kongresses. Daran nahm der Verurteilte für den Verband Swiss Tennis teil. Nach einem feuchtfröhlichen Abend verbrachte er die Nacht mit einer österreichischen Delegierten. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Nach einer anfänglichen Amnesie erinnerte sich die Frau an nicht einvernehmlichen und gewalttätigen Geschlechtsverkehr. Sie wies zahlreiche Hämatome auf. Im Jahr 2022 wurde der Ex-Profi vom Walliser Kantonsgericht verurteilt. Ein Freispruch erfolgte zum Vorwurf der Vergewaltigung.

Nicht willkürlich

Das Bundesgericht hat die Abweisung der Beschwerde des Mannes ausführlich begründet. Die Würdigung der Beweise und der Gutachten durch die Walliser Justiz sei nicht willkürlich. Die Verletzungen und Hämatome, die das Opfer aufgewiesen habe, könnten nicht durch Stürze während des Abends erklärt werden

Nach Ansicht des Gerichts konnte die Vorinstanz eine «offensichtliche Traumatisierung» der österreichischen Delegierten annehmen, nachdem ihr nach und nach Erinnerungsfetzen einfielen. Das Trauma hielt nach ihrer Rückkehr nach Hause an. Es folgte ein Arbeitsausfall und eine langfristige psychotherapeutische Betreuung.

Laut Bundesgericht ist es dem Beschwerdeführer nicht gelungen, die von ihm so genannte «allgemeine Unglaubwürdigkeit» des Opfers zu belegen. Die Walliser Justiz hielt dazu fest, dass die Ungereimtheiten in den Erklärungen des Opfers die Beschuldigungen nicht grundsätzlich in Frage stellten. Sie würden durch andere übereinstimmende Indizien gestützt. Ausserdem seien die Ungenauigkeiten durch das erlittene Trauma erklärbar.

Vergewaltigung oder Nötigung

Die Walliser Richter schlossen nicht aus, dass das damals 35-jährige Opfer einen sexuellen Kontakt mit dem Coach in Betracht gezogen haben könnte, als sie ihn in sein Zimmer begleitete. Dies umso mehr, als das Duo während des Abends «intensiv geflirtet» hatte.

Unter diesen Umständen schloss die Vorinstanz eine Vergewaltigung aus, da nicht bei allen sexuellen Handlungen von vornherein von einem fehlenden Einverständnis habe ausgegangen werden können. Hingegen stellte das Walliser Gericht fest, dass der Verurteilte Zwang ausgeübt habe, als das Opfer sich der Fortsetzung seiner Handlungen widersetzte.

Für das Bundesgericht ist dieser Ansatz insofern kohärent, als er auf einer nicht willkürlichen Beweiswürdigung und auch auf einer korrekten Rechtsanwendung beruht. Die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen sexueller Nötigung wird daher bestätigt. (Urteil 6B_780/2022 vom 1.5.2023) (oee/sda)

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