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Kommission will Eigenmietwert von Wohneigentum komplett abschaffen

Steuern: Kommission will Eigenmietwert von Wohneigentum komplett abschaffen

24.05.2023, 12:5324.05.2023, 12:53
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Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen (Symbolbild).
Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen (Symbolbild).Bild: Shutterstock

Wer ein Haus besitzt, soll künftig beim Ausfüllen der Steuererklärung auch bei Zweitwohnungen den Eigenmietwert nicht mehr angeben müssen. Das will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats.

Wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten, hält die WAK-N an einem konsequenten Systemwechsel bei der Besteuerung des Eigenmietwerts von Wohneigentum fest. Eine Minderheit ist gegen die Befreiung der Zweitwohnungen vom Eigenmietwert.

Der Ständerat hatte im Herbst 2021 beschlossen, auf eine Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts einzutreten. Er wollte aber, dass selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Um den Kantonen entgegenzukommen, will die WAK-N weiterhin eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen neu in der Bundesverfassung verankern. Denn ein Systemwechsel beim Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen würde vor allem Tourismuskantonen Steuerausfälle bescheren.

Auf einen Teil von früheren Forderungen verzichtet die WAK-N. Sie nähert sich damit laut der Mitteilung der Parlamentsdienste der Position des Ständerats an.

Im Sommer im Nationalrat

Der Systemwechsel beim Eigenmietwert ist ein heisses Eisen und scheiterte schon zweimal an der Urne und mehrfach im Parlament.

In der Ständeratsdebatte von Herbst 2021 sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO) namens der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S), die Besteuerung des Eigenmietwerts sei etwas, das in der Bevölkerung nicht verstanden werde. Diese Kommission hatte die Vorlage ausgearbeitet.

Der Nationalrat beschloss im vergangenen Herbst, die Vorlage zurück in die WAK-N zu schicken. Das Fuder sei überladen. Damit sei keine Volksabstimmung zu gewinnen. Nun hat eine Subkommission der WAK-N den Entwurf überarbeitet. Der Nationalrat beugt sich in der Sommersession über die neuen Anträge der Kommission. (oee/sda)

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74 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Etniesoph
24.05.2023 16:45registriert Januar 2018
Eigenmietwert des ständigen Wohnsitzes abschaffen und die Mieter können ihre Mietkosten des ständigen Wohnortes zum Abzug bringen.

Und wenn man schon dabei ist. Krankenkassenprämien der Grundversicherung können komplett abgezogen werden.
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Dr. Haggis
24.05.2023 17:44registriert August 2018
Liebe SP. Bevor ihr in die Startlöcher geht um das Referendum gegen die Abschaffung des EMW zu ergreifen, hört mir bitte zu! Es gibt auch linke, ökologische Menschen die eine Eigentumswhng besitzen. Viele sind nicht etwa reich, sondern haben gespart um sich die Whng zu leisten. Der EMW ist eine erhebliche steuerliche Belastung, auch weil der amtl. Wert von Gmden zuletzt deutlich erhöht wurde. Damit fehlt den Menschen das Geld anderswo: für Renovationen der Whng, die Kita, ein neues Velo, Ferien. Die Abschaffung des EMW hilft auch vielen ‚gewöhnlichen’ Menschen. Bitte bekämpft sie nicht.
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oléoléolé
24.05.2023 15:15registriert März 2021
Bei gleichzeitiger Abschaffung aller Abzüge einverstanden. Ansonsten sehe ich nicht ein, warum die mietende Mehrheit der Schweizer Bevölkerung dem zustimmen sollte.
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