Nach der unsachgemässen Entsorgung von Computerfestplatten hat eine externe Untersuchung die Justizdirektion Zürich entlastet. Ein Datenleck sei heute nicht mehr möglich, hiess es an einer Medienkonferenz am Dienstag.
Bis 2014 sind die Regeln für Datenentsorgung bei der Zürcher Justizdirektion ungenügend gewesen. An einer Medienkonferenz vom Dienstag wurde bekannt, dass es auch 2019 zu Fehlverhalten gekommen war. Papierakten wurden damals falsch entsorgt.
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) sprach von einem «unprofessionellen, fahrlässigen, dilettantischen und möglicherweise strafrechtlich relevanten» Verhalten bei der Datenentsorgung zwischen 2006 und 2012.
Vorwürfe, zu wenig transparent kommuniziert zu haben, wies Fehr zurück. «Wir haben uns immer an die Empfehlung der kantonalen Datenschutzbeauftragten gehalten», sagte sie. Allerdings gab die Justizdirektorin auch an, dass sie nicht sicher sei, ob sie heute wieder so entscheiden würde.
Im Zentrum des Vorfalls steht die IT-Abteilung der Justizdirektion, Digital Solutions. Erst ab 2013 habe sie die Datenvernichtung nach standardisierten Prozessen umgesetzt, heisst es in einem externen Bericht.
Die Justizdirektion (JI) hatte 2020 nach einem Hinweis der Staatsanwaltschaft eine Administrativuntersuchung in Auftrag gegeben. Deren Bericht stellte sie am Dienstag vor.
Ob es bis 2014 verbindliche Vorgaben zur Datenvernichtung gab, könne laut dem Bericht nicht mehr nachvollzogen werden. Klar sei aber, dass Regeln nicht befolgt worden seien.
Die Untersuchung wurde im März 2021 abgeschlossen. Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats wurde zuvor durch die Justizdirektion darüber informiert.
An der Medienkonferenz wurde ein weiterer Vorfall bekannt. 2019 hatte die Abteilung Digital Solutions Papierakten entsorgt, ohne sie vorher zu digitalisieren. Darunter wohl auch die Verträge mit den damals für die Datenentsorgung verantwortlichen Personen.
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchungen auf diese Vorfälle ausgeweitet. «Es wird wohl geklärt, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde», sagte Fehr.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sich «ergänzende Untersuchungen vorerst gegen eine unbekannte Täterschaft richten». Mediensprecher Erich Wenzinger bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass damit auch die Vorfälle von 2019 gemeint sind.
Vergangene Woche war publik geworden, dass die Zürcher Justizdirektion zahlreiche Festplatten unsachgemäss entsorgt hatte. Die darauf gespeicherten, teilweise heiklen Daten gerieten in fremde Hände.
Auf den Festplatten waren Informationen von mehreren Staatsanwaltschaften, der Justizdirektion und vom Psychiatrisch-Psychologischen Dienst zu finden.
An der Medienkonferenz erwähnte die Justizdirektorin, dass solche Informationen oft auf anderem Weg ausser Haus gelangten. So habe ihr Frank Urbaniok, der langjährige Leiter des Psychiatrisch-Psychologischen Diensts, dazu gesagt, dass von ihm «unzählige Gutachten zirkulieren».
(aeg/sda)
Aha. So wird also ein Schuh draus. Wenn man fast ein ganzes Jahrzehnt über die korrekte Entsorgung von Datenträgern hinwegsieht, muss zwangsläufig mal jemandem von der IT aufgefallen sein, dass etwas nicht ganz koscher ist. Also entweder systematisches Wegschauen bei kompletter Inkompetenz oder eine vorsätzliche Amtsgeheimnisverletzung durch Schlüsselpersonen. Offenbar ist es letzteres.