Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 55-jährigen Schweizer wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten bedingt verurteilt. Er hatte einen 79-jährigen Rentner, der ihn wegen seines Autos auf dem Trottoir zurechtwies, angegriffen und zu Boden gestossen. Der Rentner starb dabei an akutem Herzversagen.
Der verhängnisvolle Streit passierte im November 2017 in Zürich-Schwamendingen. Der Beschuldigte wollte nur kurz etwas aus der Wohnung holen und stellte deshalb ordnungswidrig sein Auto auf dem Trottoir ab. Das spätere Opfer, ein 79-jähriger Nachbar, stauchte ihn deswegen zusammen. Er war für seinen Gerechtigkeitssinn bekannt und wies auch bei anderen Gelegenheiten gerne Leute zurecht.
«Er kam zu mir und hat mich angeschrien», sagte der Beschuldigte, der ursprünglich aus Peru stammt. Dann sei der Rentner auch noch mit einem Schlüsselbund, der an einem Bändel hing, auf ihn losgegangen. «Ich habe ihn nur von mir weggehalten und mich selber beschützt.»
Zu Boden gestossen habe er den 79-Jährigen aber nicht, betonte der zweifache Vater beim Prozess. Auch getreten habe er ihn nicht. Als er weggefahren sei, habe der Rentner noch aufrecht gestanden. Er habe nicht ahnen können, dass der Mann sterbe. «Es tut mir sehr leid, dass er gestorben ist. Ich bin immer noch geschockt.»
Das Gericht glaubte seinen Aussagen jedoch nicht und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Mit seinem Urteil ging das Gericht weiter als es der Staatsanwalt gefordert hatte. Dieser beantragte nur 11 Monate Freiheitsstrafe.
Für das Gericht war es erwiesen, dass der Rentner keineswegs mehr aufrecht gestanden ist, als der Beschuldigte wegfuhr. Zeuginnen hatten beobachtet, wie der Beschuldigte den Rentner in den Rumpf trat, als dieser schon auf dem Boden lag.
Der 79-jährige Mann starb gemäss medizinischem Gutachten an akutem Herzversagen. Was dieses ausgelöst hatte, konnte jedoch nicht abschliessend geklärt werden. Er hatte seit Jahren ein vergrössertes Herz mit schwerer Verkalkung, weshalb er auch mehrere Bypässe erhielt. Gut möglich, dass die Aufregung das Herzversagen auslöste.
Der zweite mögliche Grund für das Herzversagen sind kleine Fetttröpfchen, die sich beim Sturz von der Hüfte des Rentners gelöst haben könnten. Solche Fetttröpfchen können die Lungenarterien verstopfen und so ebenfalls Herzversagen verursachen.
Für den Sohn des Verstorbenen ist die Strafe zu gering. «Die Vorstellung, dass der Vater nicht friedlich eingeschlafen ist, sondern am Ende seines Lebens Opfer von Gewalt wurde, ist schmerzhaft», sagte seine Anwältin. Der Sohn leide noch immer unter den Folgen dieses tragischen Todes.
Das Gericht sprach ihm Schadenersatz und Genugtuung von insgesamt 13'500 Franken zu. Mit dem Geld kann der Sohn die Rechnung der Sanität und die Beerdigung seines Vaters bezahlen. (aeg/sda)