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Zürcher Gericht verurteilt Frau wegen Brandanschlags auf Ehemann

Zürcher Gericht verurteilt Frau wegen Brandanschlags auf Ehemann

27.02.2025, 17:5027.02.2025, 17:50
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Am Bezirksgericht Uster wurde die Frau verurteilt.Bild: KEYSTONE

Das Bezirksgericht Uster hat am Donnerstag eine Frau wegen versuchten Mordes und Brandstiftung verurteilt, weil die 50-Jährige ihren Ehemann im August 2023 mit Hilfe von Brandbeschleuniger angezündet hatte. Die Strafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Das Gericht attestierte der Frau eine psychische Störung und somit eine Schuldunfähigkeit. Die angeordnete Massnahme wird umgangssprachlich auch «kleine Verwahrung» genannt. Dies, weil eine Entlassung vom Behandlungserfolg abhängt. Sie wird hinter Gitter therapiert.

Bis zum Antreten der stationären Massnahme muss die Frau in Sicherheitshaft bleiben. Zudem entschied das Gericht, dass die Frau ihrem Ehemann eine Genugtuung von 10'000 Franken bezahlen muss.

«Besonders qualvoll»

Der Tatablauf sei unbestritten, sagte der Richter bei der mündlichen Urteilsverkündung am Donnerstagnachmittag. Die Vorgehensweise der Frau sei besonders grausam gewesen. Wer eine Person mit Brandbeschleuniger anzünde, verursache lebenslange Folgen und Schmerzen. Die Heimtücke und Hinterhältigkeit würden klar auf Mord hinweisen.

Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist und gegen das Berufung angemeldet werden kann, folgte das Gericht mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Die Frau hatte im August 2023 ihren Mann im Bett in Fällanden ZH überrascht und ihn mit Hilfe von Brandbeschleuniger angezündet. Der heute 57-Jährige überlebte zwar, erlitt jedoch lebensbedrohliche Verletzungen, unter anderem Verbrennungen zweiten und dritten Grades.

Frau zeigte Reue

Zum Tatmotiv wollte sich die Frau am Donnerstagmorgen vor Gericht nicht äussern. Auch sonst zeigte sie sich wortkarg und sprach leise. Sie bestätigte aber auf Nachfrage des Richters ihr Geständnis, das sie vor gut einem Jahr in einem Brief abgelegt hatte. Und sie sagte, sie halte sich für körperlich und mental gesund.

Auf die Frage des Richters, ob sie sich mit dieser Tat den Tod ihres Ehemannes gewünscht habe, antwortete die Beschuldigte mit leiser Stimme: «Nein, niemals.» In ihrem Schlusswort sagte sie, sie bereue zutiefst, was sie getan habe. «Ich wollte niemanden umbringen, es passierte im Affekt.»

«Seelische Belastung»

Dass die Tat eine Affekthandlung war, erklärte auch die Verteidigerin der Frau. Ihre Mandantin habe die Tat nach jahrelanger chronischer Depression begangen, um ihrer «grossen, seelischen Belastung» ein Ende zu setzen. «Sie war völlig verzweifelt und sah keinen Ausweg mehr», sagte die Verteidigerin. Deshalb plädierte sie auf versuchten Totschlag. Die Frau habe nicht mit der von der Staatsanwaltschaft behaupteten Skrupellosigkeit gehandelt.

Die Verteidigung schilderte zudem, dass die Frau in ihrer Realität nach rigorosen Regeln ihres Ehemannes und in ständiger Angst, von ihm überwacht zu werden, lebte. Der Ehemann sei für die Beschuldigte eine Bedrohung gewesen.

Die Frau habe sich mit der Zeit komplett sozial isoliert – insbesondere, nachdem ihr der Führerausweis entzogen worden war. Sie habe auch jeglichen Kontakt zur Familie abgebrochen. «Weil sie überzeugt war, ihr Ehemann schreibe es ihr so vor», sagte die Verteidigerin. Es sei der Frau nicht möglich gewesen, ihre eigene Krankheit zu erkennen. Dreimal habe sie versucht, sich das Leben zu nehmen.

Ein psychiatrisches Gutachten stellt bei der Beschuldigten eine paranoide Schizophrenie fest. Die Verteidigerin sagte jedoch, dieses Gutachten widerspreche sich in gewissen Punkten. Sie kritisierte auch, dass sich niemand um die kranke Frau gekümmert habe. «Sie fiel durch alle Maschen.»

«Das Gericht übernimmt nun Verantwortung», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung zu diesen Vorwürfen. Die Frau bekomme nun eine Behandlung, die wichtig für ihr weiteres Leben sei.

«Grauenvolles Szenario»

Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als «grauenvolles Szenario». Der verletzte Ehemann habe unvorstellbare körperliche Schmerzen erlitten. «Das Leben des Mannes hing zeitweise an einem seidenen Faden», sagte der Staatsanwalt. Der Ehemann erschien ebenfalls vor Gericht. Seine Brandnarben waren deutlich sichtbar. Sein Anwalt verzichtete auf ein Plädoyer.

Der Staatsanwalt sagte, die Frau habe besonders skrupellos gehandelt. Dass die Frau sich subjektiv als gesund ansehe, ändere nichts daran. (sda)

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