Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die beantragte nachträgliche Verwahrung einer 25-jährigen Frau abgelehnt. Stattdessen soll sie weiterhin in einer stationären Massnahme therapiert werden. Die Frau hatte im März 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Basel versucht, einen 12-Jährigen mit einem Schal zu erwürgen, um in eine andere Institution verlegt zu werden.
Die 25-Jährige, die in Handschellen und mit Fussfesseln zum Gericht gebracht wurde, erhält nun eine weitere Chance. Sie zeigte sich nach dem Entscheid sichtlich erleichtert. «Ich will weiterhin an mir arbeiten», sagte sie.
Beide machten geltend, dass die Betroffene seit der Antragsstellung im Oktober letzten Jahres grosse Fortschritte machte. Ende Oktober 2023 wurde sie in die Klinik Königsfelden in Windisch AG verlegt.
«Das Ergänzungsgutachten dokumentiert die Veränderungen seit der Verlegung nach Windisch», sagte der Richter zur Begründung des Urteils. Zwar werde im Gutachten nach wie vor von einer hohen Rückfallgefahr gewarnt. Unter den gegebenen Umständen seien die Voraussetzungen für eine nachträgliche Verwahrung jedoch nicht erfüllt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weil jedoch auch die Jugendanwaltschaft den Antrag auf Ablehnung der Verwahrung stellte, ist nicht davon auszugehen, dass der Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen wird.
«Die Verwahrung wäre das Schlimmste für mich», sagte die Frau am Dienstagmorgen vor Gericht. Sie mache in der Klinik, in der sie sich seit Oktober 2023 befinde, gute Fortschritte mit der Therapie. «Ich möchte einfach eine Chance haben, irgendwann einmal noch ein normales Leben zu führen.»
Ende Oktober 2023 wurde die Frau von der Hochsicherheitsabteilung in der psychiatrischen Klinik Rheinau ZH in die Klinik Königsfelden in Windisch AG verlegt – wenige Wochen, nachdem die Justizvollzugsbehörden den Antrag auf Verwahrung stellten.
Dass sie am neuen Ort zuletzt Fortschritte machte, anerkennt auch die für den Fall zuständige Jugendanwaltschaft. Ihre Vertreterin beantragte, den Antrag auf Verwahrung abzulehnen und die stationäre Therapie zu verlängern.
Den selben Antrag stellte auch der Anwalt der Betroffenen. Die Verlegung nach Windisch sei «ein Glücksfall» gewesen, sie mache sehr grosse Fortschritte dort. Es gebe in der Schweiz kaum geeignete Einrichtungen für Frauen mit einem Störungsbild, wie es seine Mandantin habe.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf ein erst dieses Jahr fertiggestelltes Ergänzungsgutachten, welches ebenfalls eine positive Entwicklung festhielt. Im ursprünglichen Hauptgutachten aus dem Jahr 2021 wurde der jungen Frau eine sehr ungünstige Prognose gestellt – sie sei praktisch nicht therapierbar und es bestehe eine hohe Rückfallgefahr für schwere Gewalttaten. Darauf basierte auch der gestellte Antrag auf Verwahrung.
Knapp ein Jahr nach dem Vorfalls mit dem 12-Jährigen, griff die dann erwachsene Frau in der psychiatrischen Klinik Rheinau ZH einen weiteren Mitpatienten an und würgte ihn, als dieser vor dem Fernseher sass. Auch damals wollte die psychisch schwer kranke Frau erreichen, verlegt zu werden.
Das Zürcher Obergericht verurteilte sie im Oktober 2020 schliesslich wegen versuchten Mordes, versuchter Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und zu einem Landesverweis von zehn Jahren. Die Freiheitsstrafe wurde jedoch aufgeschoben – stattdessen erhielt die junge Frau eine stationäre Therapie.
Diese hatte jedoch keinen Erfolg, wie aus dem Antrag hervorgeht. Die Frau gilt gemäss Behörden als unbehandelbar. Gleichzeitig liege eine hohe Rückfallgefahr für weitere schwere Gewalttaten vor.
Während ihres Aufenthaltes in Rheinau soll es auch zu neuen Gewalttätigkeiten gegen Angestellte und Mitpatienten gekommen sein. Dabei seien eine Oberärztin und ein Patient verletzt worden. Zudem habe sich die Patientin wiederholt auch selbst verletzt.
Die Justizvollzugsbehörden wollten die Frau daher nicht mehr weiter therapieren, sondern vor allem die Öffentlichkeit schützen. Die Voraussetzungen für eine ordentliche Verwahrung seien erfüllt. Geht es nach den Behörden, soll die junge Frau im Hochsicherheitstrakt in Rheinau ZH bleiben, wo sie seit sieben Jahren lebt.
Ihr Anwalt argumentiert, dass sie die Androhung einer Verwahrung ernst nehme und deswegen besonders motiviert für eine Therapie sei. Es gebe keine Hinweise darauf, dass seine Mandantin auch ausserhalb von Institutionsmauern gefährlich sei. (saw/sda)
Dann könnte man also den Anwalt belangen wenn sie dann doch straffällig würde?
Ist es Ignoranz oder berufliches Kalkül?