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Er attackierte zwei Frauen am Zürich HB – zehn Jahre Haft für Eritreer

Ein Selecta-Automat im Hauptbahnhof Zuerich verkauft Schutzmasken und Desinfektionsmittel, aufgenommen am Montag, 11. Mai 2020. (KEYSTONE/Alexandra Wey)
Blick auf zwei Geleise am Zürcher Hauptbahnhof.Bild: KEYSTONE

Er attackierte zwei Frauen am Zürcher HB – zehn Jahre Freiheitsstrafe für Eritreer

30.01.2025, 09:2231.01.2025, 09:49

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Eritreer nach einer Attacke auf zwei Frauen am Zürcher Hauptbahnhof zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Weil der Mann an paranoider Schizophrenie leidet, wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Das Gericht sprach am Mittwoch auch eine Landesverweisung von 15 Jahren aus – der maximalen Dauer – wie «NZZ» und «Tages-Anzeiger» übereinstimmend berichteten.

Gemäss den Berichten führte der Richter aus, dass eine damals 55-Jährige bei der Attacke gestorben wäre, wenn die Sanitäter nicht rechtzeitig eingetroffen wären. Der Angriff im Februar 2023 im unterirdischen Bahnhof Löwenstrasse wurde von Videokameras aufgezeichnet.

Unklares Motiv

Das Motiv bleibt rätselhaft. Gemäss Anklageschrift rastete der 28-Jährige aus, als die 55-Jährige am Ende der Rolltreppe an ihm vorbeiging und dabei den Rollkoffer streifte. Der Beschuldigte sagte, er könne sich nicht erinnern.

Beim Angriff schlug der Mann sein Opfer mit der Faust ins Gesicht und trat ihm mehrfach gegen den Kopf. Eine 16-Jährige, die zur Hilfe eilte, trat er ebenfalls ins Gesicht. Erst die Bahnpolizei konnte ihn stoppen.

Neben der psychischen Krankheit soll der 28-Jährige ein massives Problem mit Alkohol haben. Er werde aggressiv, wenn er trinke, habe er vor Gericht eingeräumt. Getrunken hatte er demnach auch am Tatabend.

Aggressiv unter Alkoholeinfluss

Nach eigenen Angaben befand sich der Beschuldigte auf der Heimreise aus Äthiopien, wo er und sein Bruder ihre Mutter trafen. Diese wohne immer noch in Eritrea. Nach der gemeinsamen Reise mit dem Flugzeug nach Genf und dem Zug nach Zürich trennten sich die Wege der Brüder. Bevor er in den Kanton Thurgau weiterfahren wollte, habe er in Zürich Alkohol getrunken, erklärte der 28-Jährige gemäss «NZZ».

Wegen versuchter Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung, beides Katalogtaten, sprach das Gericht die Landesverweisung aus. Ein Härtefall sei der Eritreer, der als 17-Jähriger in die Schweiz kam, nicht. Vorerst bleibt er in der Klinik. Die Massnahme dauert bis zu fünf Jahre und kann danach verlängert werden. (sda)

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