15-Jähriger stach auf Zürcher Juden ein: Anklage enthüllt Hintergründe
Anis T. (Name geändert) kam in der Schweiz als tunesischer Staatsbürger zur Welt und wurde als Kleinkind eingebürgert. Mit 15 Jahren wurde er am 2. März 2024 mutmasslich zum Terroristen. An diesem Samstagabend war er dunkel gekleidet und hatte die Kapuze seiner schwarzen Jacke tief ins Gesicht gezogen.
Um 21 Uhr kam er vor der Synagoge der israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich an. Hier veröffentlichte er mit seinem Handy ein vorbereitetes Video auf seinen Discord-, Instagram- und Telegram-Kanälen. Darin bekannte er sich zur Terrororganisation IS. Er sei «Anis, der Schlächter», der möglichst viele Juden töten werde.
Ursprünglich wollte er in der Synagoge einen Sprengsatz detonieren lassen. Mit einem Unbekannten hatte er sich online darüber ausgetauscht. Doch die Herstellung des Sprengsatzes war ihm zu kompliziert. Deshalb hatte er sich in der Migros ein Steakmesser mit Wellenschliff gekauft.
Um 21:13 Uhr startete Anis T. auf seinem Handy einen Livestream und teilte ihn über sein Instagram-Profil in sechs Chats. So wollte er sein Attentat weltweit übertragen. Doch die Eingangstüre der Synagoge war geschlossen. «Ach, so ein Mist», sprach er zu seinem Livestream-Publikum, «ich suche mir einfach irgendeinen, egal, wen ich auf der Strasse sehe.»
Vier Minuten später entdeckte er im Quartier einen 50-jährigen orthodoxen Juden. Dieser hatte einen Bart und traditionelle Schläfenlocken und trug eine schwarze Hose, einen schwarzen Mantel, ein weisses Hemd und einen Pelzhut.
Anis T. folgte ihm. Der Mann war auf dem Weg zu seiner Familie. Vor dem Hauseingang stach Anis T. gemäss Anklageschrift von hinten auf sein Opfer ein: «Erst zielte er auf Kopf und Hals, denn er wollte ihm die Kehle durchschneiden.»
Der Mann versuchte zu fliehen und rannte zu einer Kreuzung. Vor der roten Ampel wartete ein Mercedes. Der Verletzte rief um Hilfe, während Anis T. weiter auf ihn einstach. 17 Mal insgesamt. Ein Stich durchbohrte die Lunge. Die Fahrzeuginsassen blieben aus Angst im Auto. Der Angegriffene landete im Gerangel auf der Motorhaube. Mit schwindender Kraft versuchte er, dem Angreifer das Messer aus der Hand zu nehmen.
Erst dann stieg ein Mann aus dem Mercedes und griff ein. Dem 50-Jährigen gelang es jetzt, sich blutüberströmt aufs Trottoir zu schleppen. Zufällig kamen drei Kampfsportler vorbei. Sie überwältigten Anis T. und hielten ihn fest, bis die Polizei kam.
Anis T. sass auf dem Trottoir, umstellt von Polizei und Passanten, und lachte. Kaum zwei Meter neben ihm lag sein Opfer blutüberströmt am Boden. Seine Ehefrau und Tochter eilten zu ihm. Anis T. rief ihnen zu: «Ich bin vom Islam und meine Aufgabe ist es, alle Juden zu töten.» Der Livestream lief weiter, bis die Polizei die Übertragung beendete.
Am 1. Juli beginnt der Strafprozess gegen Anis T. vor dem Jugendgericht in Dielsdorf. Im Jugendstrafrecht bestimmt der Wohnort des Beschuldigten den Gerichtsstandort. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie radikalisierte sich Anis T.?
Überraschend schnell. Im August 2023 begann der Teenager im Elternhaus, online Gewaltinhalte zu konsumieren. Am 3. Dezember 2023 – drei Monate vor dem Attentat – stiess er gemäss den Ermittlungen online zum ersten Mal auf Websites und Foren der Terrororganisation IS. Fortan beschäftigte er sich täglich mehrere Stunden damit, lud Fotos und Videos von Exekutionen und Leichen auf sein Smartphone herunter und verbreitete sie weiter.
21 Stunden vor dem Livestream lud er das Bild eines Brotes auf Discord, einer Chat-Plattform für Gamer. Dazu schrieb er auf Arabisch: «Bald, so Gott will». Neun Stunden vorher kündigte er «die Bäckerei» an. Die Brot-Metaphern sind bekannte Codewörter für islamistische Attentate.
Wie geht es dem Opfer heute?
Der 52-jährige Mann und seine Familie werden laut Anklage durch die Tat für ihr ganzes Leben schwer gezeichnet sein. Er leidet an den körperlichen und psychischen Verletzungen und ist derzeit nur noch zu 45 Prozent arbeitsfähig. Die Familie ist traumatisiert.
Auf Anfrage äussert er sich nun zum ersten Mal. Er formuliert seine Erwartung an den Prozess in einem Satz: «Vor allem nach dem Terroranschlag in Winterthur hoffe ich von ganzem Herzen, dass der Täter nie wieder die Freiheit erlangt, mir oder anderen Schaden zuzufügen.»
Ein Teil seines Umfelds riet ihm, seine Geschichte öffentlich zu erzählen – als Beispiel dafür, dass ein Attentat für Überlebende nicht endet. Doch der Mann lehnte ab. Er und seine Familie wünschen Ruhe.
Welche Erwartung hat die jüdische Gemeinschaft?
Jonathan Kreutner ist der Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes. Er spricht von «einem der schlimmsten Angriffe gegen jüdische Menschen seit Jahrzehnten» und besucht die Familie regelmässig. In der jüdischen Gemeinschaft, sagt er, «würde niemand verstehen, wenn der Täter bald freikäme».
Auf die Frage, ob in diesem Fall eine Vergebung möglich sei, antwortet er: «Vergeben kann nur das Opfer und seine Familie. Ich stelle mir das schwer vor. Wir haben es mit einer ideologisch motivierten Tat zu tun. Bis jetzt hat der Täter, soweit bekannt, keine Einsicht gezeigt.»
Welche Anträge stellt die Staatsanwaltschaft?
Die Jugendanwaltschaft schöpft alle Mittel des Jugendstrafrechts aus. Sie erhebt Anklage wegen mehrfach versuchten Mordes und beantragt die Höchststrafe für einen 15-Jährigen: ein Jahr Freiheitsentzug. Für Täter, die zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt sind, wären maximal vier Jahre möglich.
Die Jugendstrafen sind relativ mild, weil die Sühne im Jugendstrafrecht nicht im Vordergrund steht. Dahinter steht die Annahme, dass Jugendliche im Gefängnis nicht zu besseren Menschen werden, sondern vor allem mit anderen Kriminellen in Kontakt kommen.
Die Persönlichkeit gilt bis 25 als noch nicht gefestigt. Das Jugendstrafrecht nutzt dieses Zeitfenster, um junge Täter zu einem Umdenken zu bewegen. Deshalb setzt es auf Massnahmen. In den meisten Fällen sind das nur gemeinnützige Arbeitseinsätze.
In schweren Fällen ist aber auch eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung möglich. Eine solche beantragt die Jugendanwaltschaft. Dort kann eine psychische Störung behandelt werden. Die Behörden können eine stationäre Unterbringung bis zum 25. Geburtstag verlängern. Jugendstrafrechtliche Massnahmen können in schweren Fällen also einschneidend sein.
Anis T. befindet sich bereits in einer geschlossenen Einrichtung. Hier absolviert er eine Therapie und eine Ausbildung. Mittlerweile hat er eine Autismus-Diagnose.
Seit dem 1. Juli 2025 können jugendliche Mörder verwahrt werden: Die Behörden können die Verwahrung nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion anordnen, sobald die Täter volljährig sind. Die Bestimmung gilt aber nur für Täter, die zur Tatzeit 16 oder 17 Jahre alt waren, und nur bei vollendetem Mord. Anis T. wird also spätestens mit 25 Jahren freikommen.
Warum wird die Verhandlung öffentlich sein?
Verhandlungen vor Jugendgerichten sind normalerweise nicht öffentlich; selbst Privatkläger wie das Opfer sind nicht zugelassen. Damit sollen die Jugendlichen geschützt werden. Ausnahmen sind nur in seltenen Fällen möglich, wenn es das öffentliche Interesse gebietet.
Das Jugendgericht Dielsdorf macht im Fall von Anis T. eine Ausnahme, weil das Verfahren für die Öffentlichkeit hoch relevant sei – «insbesondere mit Blick auf die aktuelle weltpolitische Lage». Seit dem Hamas-Massaker am 7. Oktober 2023 registrieren die Sicherheitsbehörden einen sprunghaften Anstieg antisemitischer Straftaten.
Das Jugendgericht erklärt die Gerichtsverhandlung allerdings nur teilweise für öffentlich. Die akkreditierten Medien dürfen nur die Einvernahme zur Sache über eine Videoübertragung verfolgen. Die Einvernahme zur Person sowie die Parteivorträge bleiben geheim. Falls Anis T. die Aussage verweigert, wird der öffentliche Erkenntnisgewinn gering sein.
Ursprünglich wollte sich der Beschuldigte an der Hauptverhandlung erklären. Doch falls die Medien anwesend seien, werde er schweigen, drohte sein Anwalt. Sein Klient könne sich dann nicht mehr frei äussern, weil die Medien jede Aussage «auf die Goldwaage legen» würden. Mit diesem Argument wollte der amtliche Verteidiger verhindern, dass das Jugendgericht die Medien teilweise zulässt – erfolglos.
Die Eltern haben eine eigene Anwältin und erklärten sich mit der Zulassung der Medienöffentlichkeit einverstanden. In seinem Bekennervideo beschuldigte Anis T. auch seinen Vater, weil dieser vom Glauben abgefallen sei.
Zum Schutz des heute 17-Jährigen erlässt das Jugendgericht strenge Massnahmen. Akkreditierte Medien dürfen weder seinen Namen – auch nicht abgekürzt – noch Aufenthaltsort, Wohngemeinde, Adresse oder entsprechende Angaben zu seiner Familie veröffentlichen. Anis T. ist ein Pseudonym. Auch Fotos des Beschuldigten und seines Umfelds sind untersagt. Ausgenommen sind nur Bilder und Videos, die er selbst veröffentlicht hat. (schweizheute.ch)
