Ehepaar steht wegen Menschenhandels vor Obergericht Zürich
Auf Geheiss des Bundesgerichts befasst sich das Zürcher Obergericht heute Donnerstag mit einem Ehepaar, dem Menschenhandel vorgeworfen wird. Im Juli 2023 hatte es die Beschuldigten noch freigesprochen.
Die Vorwürfe gehen auf die Zeit zwischen November 2015 und Juni 2016 zurück. In dieser Zeit hatte ein Ehepaar aus Südosteuropa eine junge Frau aus dem gleichen Kulturkreis illegal als Kindermädchen eingestellt. Laut Anklage wurde sie aufs Übelste ausgenutzt, schikaniert und misshandelt.
Das Bezirksgericht Winterthur sprach das Paar im Juni 2021 des Menschenhandels, Wuchers, der Drohung und einiger Nebendelikte schuldig, den Mann zudem der sexuellen Nötigung. Es bestrafte ihn mit einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Frau mit bedingten 22 Monaten.
Voraussetzungen nicht gegeben
Das Obergericht kam jedoch im Juli 2023 zum Schluss, die junge Frau sei zwar schamlos ausgenutzt und schikaniert worden. Die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Menschenhandels seien aber nicht gegeben.
Die Geschädigte habe Zugriff auf ihren Pass gehabt und über ihr Handy und einen Wohnungsschlüssel verfügt. Sie habe allein hinausgehen können und habe Leute gekannt, die ihr notfalls hätten Geld leihen können. Mit ihrer Berufsausbildung hätte sie realistische Chancen im heimatlichen Arbeitsmarkt gehabt.
Doch das Obergericht verurteilte den Mann nur wegen Wuchers, Drohung, sexueller Nötigung und einiger Nebendelikte zu teilbedingten 27 Monaten. Die Frau erhielt wegen Wuchers und Nebendelikten eine bedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Dazu kam für beide je eine unbedingte Geldstrafe.
Das Bundesgericht hob den Freispruch im November 2025 als bundesrechtswidrig auf. Es wies den Fall zur Neubeurteilung ans Obergericht zurück. Das Ehepaar habe die Hilflosigkeit seiner illegal in der Schweiz anwesenden Angestellten ausgenutzt. Um das Land zu verlassen, habe der jungen Frau das Geld gefehlt und sie hätte dann auch die ausstehenden Löhne abschreiben müssen. (sda)
