Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr zeigt sich unbeeindruckt vom Vorwurf, er habe mit dem Kauf des Staatstrojaners für den Kanton Zürich ein Bundesgerichtsurteil ignoriert. Über ein höchstrichterliches Urteil, das die Legalität der Überwachungssoftware als «zumindest fraglich» bezeichnete, hatte am Wochenende die «Schweiz am Sonntag» berichtet.
Gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen im Schweizer Radio sagte Fehr am Sonntag, dass er kein Problem damit hätte, wenn der Kauf des Staatstrojaners von eben diesem Bundesgericht beurteilt würde. Wer sein Verhalten für illegal halte, solle sich den Entscheid des Kantonsrats, der eine Strafuntersuchung unterband, ans Gericht in Lausanne weiterziehen. «Einfach machen», sagte Fehr lapidar.
Fehr verteidigte im «Tages-Anzeiger» zudem seinen Entscheid zur Anschaffung der Spionagesoftware. Zahlreiche Juristen, ebenso wie die Staatsanwaltschaft und das Obergericht, seien der Ansicht, dass die Anschaffung legal sei. Als Verantwortlicher für die Sicherheit liege es an ihm, den Strafverfolgungsbehörden die nötigen Mittel in die Hand zu geben. «Ich war mir schon damals bewusst, dass ich dafür kritisiert werde. Auch heute würde ich so entscheiden», sagte er der Zeitung.
Ob das Bundesgericht sich dereinst mit dem Fall beschäftigen wird, ist noch offen. Der Co-Präsident der Zürcher JUSO, Oliver Heimgartner, sagte zwar zum «Tages-Anzeiger» und zur «Neuen Zürcher Zeitung»: «Mario Fehr wusste, dass der Trojaner-Einsatz illegal ist. Seine Rolle in der Affäre muss aufgeklärt werden.» Zu einem allfälligen Weiterzug liefen aber erst noch die Diskussionen.
Das Vorgehen der Jungpartei gegen den Regierungsrat hatte bei den Sozialdemokraten zu Unstimmigkeiten geführt. Fehr sistierte als Reaktion auf die Strafanzeige seine Parteimitgliedschaft. (trx)
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