Schweiz
Zürich

Zürcher Oberländer Bauer wegen Tierquälerei vor Gericht

Wegen Tierquälerei angeklagt: Zürcher Oberländer Bauer lässt Gerichtsprozess platzen

Ein 48-jähriger Landwirt hätte sich heute Donnerstag wegen katastrophaler Zustände auf seinem Hof verantworten müssen. Er tauchte allerdings nicht auf.
20.06.2024, 08:0320.06.2024, 09:26

Der 48-jährige Landwirt aus dem Zürcher Oberland, der sich am Donnerstag vor Gericht verantworten musste, hat den Prozess platzen lassen. Er ist ohne Angabe von Gründen der Verhandlung ferngeblieben. Nun wird er an einem anderen Tag erneut vorgeladen.

Grund für den Prozess sind die katastrophalen Zustände auf seinem Hof. Die Anklageschrift listet über 80 Fälle auf, bei denen der Bauer Kälber und Kühe vernachlässigt haben soll.

Viehzucht, Kühe
Der Bauer vernachlässigte seine Tiere in dutzenden Fällen. (Symbolbild)Bild: Shutterstock

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechs Mal – und jedes Mal, wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

Im April 2022 liess das Amt den Hof schliesslich teilräumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte. Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere auf dem Hof gemeldet. Eine ganze Reihe davon war jedoch nicht mehr auffindbar. Dafür gab es mehrere Kühe, die nicht registriert waren. Insgesamt standen auf dem Hof 89 Tiere.

Milchliefersperre aus hygienischen Gründen

Bereits seit Dezember 2021 war der Hof mit einer sogenannten Milchliefersperre aus hygienischen Gründen belegt. Bis dahin hatte der Landwirt auch Milch von Kühen mit kranken Eutern ausgeliefert.

Die Staatsanwaltschaft fordert vor Bezirksgericht Uster eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken. Der Landwirt sei unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei zu verurteilen.

Er habe den Tieren durch seine Untätigkeit und die mangelhafte Pflege Schmerzen und Leid zugefügt, schreibt die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Wegen der evidenten Missstände habe er auch seine Pflichten als Milchproduzent verletzt. (sda)

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