Schweiz
Zürich

Nachbarschaftsstreit artete aus: Zürcher Gericht verurteilt 89-Jährigen

Er brach seinem Nachbarn im Streit den Schädel: Zürcher Gericht verurteilt 89-Jährigen

28.03.2025, 13:3328.03.2025, 13:33
Mehr «Schweiz»

Das Zürcher Obergericht hat einen 89-jährigen Rentner zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann hatte seinem verhassten Nachbarn mit einem Metallstück ein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Es verschärfte somit das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichtes Uster. Dieses hatte mit 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe ein noch verhältnismässig mildes Urteil gefällt.

Die beiden Senioren, die im Glattal übereinanderliegende Terrassenhäuser bewohnten, führten während fast 25 Jahren einen erbitterten Kleinkrieg über die Grenzen ihres Grundstücks. Höhepunkt der Auseinandersetzung war, als der 89-jährige Beschuldigte im Jahr 2022 die Grenzen mit Schnüren markieren wollte.

Dafür kletterte er auf eine Leiter, die an der Gartenmauer des verhassten, jüngeren Nachbarn angelehnt war. Als dieser den Kopf des Älteren auftauchen sah, trat er ihm gemäss Anklage von oben ins Gesicht, so dass der 89-Jährige aus 1,5 Metern Höhe rückwärts von der Leiter in seinen Garten stürzte.

«Sauhund» und «Schafseckel»

Daraufhin gingen die beiden Rentner mit einer 2,5 Kilogramm schweren Eisenstange und einem Metallrohr aufeinander los und beschimpften sich gegenseitig als «Sauhund» und «Schafseckel». Der jüngere der beiden blieb schliesslich blutüberströmt mit einem Schädelbruch liegen. Der ältere wurde verhaftet und sass einen Monat im Gefängnis.

«Ich hätte gar nicht genügend Kraft, ihn so zu verletzen», sagte der Rentner mit italienischen Wurzeln vergangene Woche vor Gericht. Woher sein Widersacher das Schädel-Hirn-Trauma hatte, konnte er sich nicht erklären. Vielleicht sei er gestürzt. Er selber habe nur versucht, die Schläge des anderen abzuwehren.

Ausraster ohne besonderen Auslöser

Der Anwalt des Nachbarn beschrieb den Rentner jedoch als leicht reizbar. «Ausraster brauchen bei ihm keinen besonderen Auslöser.» Er habe einer Nachbarin auch schon eine Umstechgabel an den Hals gehalten. Und immer seien natürlich die anderen Schuld.

Angeklagt waren eigentlich beide Streithähne, auch sein etwas jüngerer Nachbar. Dieser ist inzwischen jedoch verstorben, weshalb das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde und nur der 89-Jährige vor Gericht stand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen. (dab/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
7 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
7
    Autoposer nerven Stadtzürcher Bevölkerung massiv – bald könnte es Bussen geben

    Die Stadtzürcher Bevölkerung hat sich zuletzt von Autoposern massiv belästigt gefühlt. Der Stadtrat will Bussen gegen diese aussprechen, sobald das möglich wird, wie er im Bericht über die Lärmschutzstrategie schreibt.

    Zur Story