Ritalin statt Kopfwehtablette – Dopingsperre für NLA-Spieler
Bei einer Kontrolle im November 2025 wurde beim 23-Jährigen die Substanz Methylphenidat nachgewiesen. Rebetez gab der Mitteilung zufolge eine versehentliche Einnahme an. Seiner Darstellung gemäss hatte er einen Freund besucht und starke Kopfschmerzen gehabt. Er habe eine Schmerztablette einnehmen wollen, aber eine Tablette des ADHS-Medikaments Ritalin erwischt, die lose in einem Behälter im Badezimmerschrank aufbewahrt worden sei.
Das Schweizer Sportgericht (SSG) kam zum Schluss, dass Rebetez nicht vorsätzlich, aber grob fahrlässig gehandelt habe. Er habe trotz eines konkreten und leicht erkennbaren Risikos nicht überprüft, um welches Medikament es sich bei der eingenommenen Tablette handelte. Damit habe er bei der Einnahme eines Medikaments nicht die erforderliche Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, die von einem Athleten auf nationalem Niveau vernünftigerweise erwartet werden könne.
Rekurs angekündigt
Das SSG sprach eine zweijährige Sperre aus. Sie gilt seit dem 28. September. Desweiteren muss Rebetez die Kosten für die Dopingkontrolle und die Analyse in der Höhe von 2500 Franken übernehmen.
Rebetez kündigte an, den Schiedsspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne anzufechten. Damit ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig. (ram/sda)
