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FC Zürich

Strafantrag gegen FCZ-Goalie David Da Costa sowie Materialwart Hermann Burgermeister.

Nach Marsch über SBB-Gleise

Strafantrag gegen FCZ-Goalie David Da Costa sowie Materialwart Hermann Burgermeister.

25.04.2014, 18:2325.04.2014, 18:25
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Davide da Costa, hier feiert er noch nach Gesetz.
Davide da Costa, hier feiert er noch nach Gesetz.Bild: freshfocus

Ein Marsch mit dem Cup-Pokal über SBB-Gleise in Zürich hat für zwei Exponenten des FC Zürich ein unschönes Nachspiel. Die SBB stellt Strafantrag gegen FCZ-Goalie David Da Costa sowie Materialwart und Masseur Hermann Burgermeister.

Die Idee zum Überschreiten der Gleise stammt vom «Blick». «Die beiden Ur-FCZler holen sich sinnbildlich den Kübel (von GC) zurück», ist in der Ausgabe vom Freitag zu lesen. Dazu wird ein entsprechendes Foto veröffentlicht. So ein Verhalten sei unakzeptabel, sagte SBB-Sprecher Christian Ginsig gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Das Überqueren von Gleisen sei Unbefugten strengstens verboten. Gemäss Ginsig wird die abgebildete Stelle in Zürich-Herdern regelmässig von Rangierfahrzeugen befahren. Besonders störend sei in diesem Fall auch noch, dass Leute mit Vorbildfunktion an so einer Aktion beteiligt seien, sagte der Sprecher.

Das könne Nachahmer auf den Plan rufen und so die Präventionsarbeit der SBB zunichte machen. Die SBB werde gegen die beiden auf dem Foto abgebildeten Personen Strafantrag stellen, bestätigte Ginsig einen Bericht von Radio Top. Die Betroffenen müssen mit einer Busse von mehreren hundert Franken rechnen. (sda/syl)

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