
Fabian Frei kann lachen, Veljko Simic wohl bald nicht mehr.Bild: Andy Mueller/freshfocus
Keine Arbeitsbewiligung
Veljko Simic darf nach einem Jahr warten immer noch nicht für den FC Basel auflaufen. Das Bundesamt für Migration (BfM) verweigert die Arbeitswilligung. Zurecht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt.
10.07.2014, 12:5110.07.2014, 16:34
Das serbische Supertalent Veljko Simic bekommt wegen fehlender Spielpraxis definitiv keine Arbeitsbewilligung, wie blick.ch vermeldet.
Das 19-jährige Talent unterschrieb im Februar 2013 beim FCB einen Fünfjahresvertrag. Arbeitsbeginn sollte eigentlich vor einem Jahr sein. Jedoch verweigert das BfM dem serbischen U-19-Nationalspieler die Arbeitsbewilligung.

Bild: Valeriano Di Domenico
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde ab
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt nun den Entscheid. Bemängelt wird, dass Simic nicht während mindestens eines Jahres regelmässig auf höchstem Niveau gespielt hat, bevor er zum Schweizer Meister wechselte.
So kam er gemäss Urteil 2012 lediglich zu zwei Einsätzen in der höchsten Profiliga Serbiens und zwischen 2011 und 2013 zu zwölf Einsätzen in den jeweiligen Juniorennationalmannschaften.

Bild: Andy Mueller/freshfocus
Angebote anderer Klubs reicht nicht
Das Interesse von Grossklubs ist laut den Richtern kein Grund für eine Arbeitsbewilligung.
Die fehlende Wettkampferfahrung könne nicht dadurch ersetzt werden, dass es sich bei diesem Fussballer um ein vielversprechendes Talent handle, so das Urteil.
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