David Degen hat am Montagvormittag beim Basler Zivilgericht eine superprovisorische Verfügung erreicht. Demnach ist es dem Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG untersagt, eine Aktienübertragung vorzunehmen – ausser Mehrheitsaktionär Bernhard Burgener hätte sein Paket an Degen übertragen.
Keine Entscheidung der FC Basel Holding AG möglich: Der Verwaltungsrat der FC Basel Holding AG wurde aufgrund einer superprovisorischen Verfügung durch David Degen in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt. Mehr dazu im Link ⬇️ #FCBasel1893 #rotblaulive https://t.co/qUbfg3NoL3
— FC Basel 1893 (@FCBasel1893) March 29, 2021
Der Verwaltungsrat sei deshalb in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt gewesen und habe seine Sitzung nicht wie geplant abhalten können, heisst es in einer Mitteilung. Damit bleibt unentschieden, ob Mehrheitsaktionär Bernhard Burgener sein Paket der von ihm dominierten neuen Firma Basel Dream & Vision verkauft oder ob David Degen sein Vorkaufsrecht geltend machen kann.
In einer eigenen Medienmitteilung hat Degen zuvor kommuniziert, er habe sein Vorkaufsrecht ausgeübt und die Aktienmehrheit übernommen. Eine Aktienübertragung hat nach vorliegenden Informationen jedoch nicht stattgefunden, sodass bis zu einer gerichtlichen Klärung die bisherigen Verhältnisse gelten: Burgener hält 82 Prozent der Aktien und Degen 10 Prozent.
***BREAKING***
— Radio Basilisk (@Radio_Basilisk) March 29, 2021
David Degen übt Vorkaufsrecht aus und übernimmt Aktienmehrheit an der FC Basel Holding AG. #rotblaulive pic.twitter.com/kgJZywFldY
Das Zivilgericht Basel-Stadt wird in einem nächsten Schritt die Parteien anhören und entscheiden, ob die Verfügung bis zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren aufrechterhalten bleiben.
Der FC Basel bestätigt die superprovisorische Meldung auf seiner Homepage ebenfalls. Der Verein schreibt, dass der Verwaltungsrat festhalte, dass weder die Gesellschaft noch Bernhard Burgener persönlich vor Erlass der superprovisorischen Verfügung angehört wurden. Das Zivilgericht Basel-Stadt hat angekündigt, zu einer Verhandlung mit den Parteien vorzuladen.
Und weiter: «Der Verwaltungsrat wird dazu zu gegebener Zeit weiter informieren und bedauert die Vorgehensweise von David Degen.» (bzbasel.ch