Ex-Fussballprofi Dani Alves muss seinem ehemaligen mexikanischen Klub UNAM Pumas eine Entschädigung von 2,25 Millionen Dollar zahlen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Brasilianers abgewiesen.
Hintergrund des Rechtsstreits war die Kündigung durch den Klub im Januar 2023. Er entliess Alves nach dessen Verhaftung in Spanien wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Eine Vertragsklausel erlaubte dem Klub eine Kündigung bei einem «Skandal». Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne (TAS) sprach dem Klub eine Entschädigung zu, halbierte die geforderte Summe aber auf 2,25 Millionen Dollar.
Alves zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Die Richter wiesen seine Beschwerde jedoch ab und bestätigten das Urteil des TAS. Zusätzlich muss Alves Gerichtskosten von 17'000 Franken und eine Parteientschädigung von 19'000 Franken an den Klub zahlen. (ram/sda)

Hintergrund des Rechtsstreits war die Kündigung durch den Klub im Januar 2023. Er entliess Alves nach dessen Verhaftung in Spanien wegen Vergewaltigungsvorwürfen. Eine Vertragsklausel erlaubte dem Klub eine Kündigung bei einem «Skandal». Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne (TAS) sprach dem Klub eine Entschädigung zu, halbierte die geforderte Summe aber auf 2,25 Millionen Dollar.
Alves zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Die Richter wiesen seine Beschwerde jedoch ab und bestätigten das Urteil des TAS. Zusätzlich muss Alves Gerichtskosten von 17'000 Franken und eine Parteientschädigung von 19'000 Franken an den Klub zahlen. (ram/sda)
