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Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs: Freispruch für Joe Ackermann und weitere Top-Banker

Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs: Freispruch für Joe Ackermann und weitere Top-Banker

25.04.2016, 11:0625.04.2016, 11:26
Hat gut Lachen: Joe Ackermann.
Hat gut Lachen: Joe Ackermann.
Bild: MICHAEL DALDER/REUTERS

Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen ist vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Das Landgericht München verkündete am Montag auch Freisprüche für die früheren Bankchefs Josef Ackermann und drei weitere Ex-Top-Banker.

Das ein Jahr lang dauernde Verfahren vor dem Münchner Landgericht hat die Anklage gegen die fünf Banker nach Auffassung der Richter nicht bestätigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte Fitschen, seinen Vorgängern Ackermann und Rolf Breuer sowie den ehemaligen Geschäftsleitungsmitgliedern Clemens Börsig und Tessen von Heydebreck vorgeworfen, vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München die Unwahrheit gesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen für die Pleite des Medienkonzerns von Leo Kirch zu bewahren.

Für Ackermann und Breuer hatte die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe und eine Geldbusse. Der Richter hatte aber bereits vor Monaten durchblicken lassen, dass ihn die Anklage nicht überzeugt. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kritik von Ackermann an Justiz

Ackermann hatte zum Abschluss des Prozesses die Münchner Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. In seinem letzten Wort vor dem Urteilsspruch warf er der Behörde am Montag vor, voreingenommen gewesen zu sein, weil sie das Amt als Chef der Deutschen Bank als «strafschärfend» angesehen habe. Dies sei erschreckend und decke sich nicht mit seinem Rechtsverständnis von einer objektiven Behörde.

Die anderen Angeklagten schlossen sich den Ausführungen ihrer Verteidiger an, die alle einen Freispruch gefordert hatten. Der Vorsitzende Richter unterbrach das Verfahren nach den letzten Worten der Angeklagten «zur Urteilsfindung» für eine Stunde. (sda/reu/dpa/afp)

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