Dass die Banken im Steuerstreit mit den USA wohl einen Teil ihrer Bussen von den Steuern abziehen können, stösst im Parlament auf Kritik. Der Ständerat hat am Dienstag darüber diskutiert, der Nationalrat wird sich dem Thema am Mittwoch widmen.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sprach sich im Ständerat dafür aus, mit einer gesetzlichen Regelung Klarheit zu schaffen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen seien nicht mit Föderalismus zu rechtfertigen. «Ich denke, dass wir eine Vorlage machen können und werden», sagte Widmer-Schlumpf.
Sie erinnerte daran, dass der Nationalrat vor einem Jahr eine Motion abgelehnt hatte, die dem Bundesrat einen Auftrag dafür erteilt hätte. Ein Auftrag des Parlaments wäre von Vorteil gewesen, doch der Bundesrat könne sich auch selbst einen erteilen, sagte die Finanzministerin. Sie hoffe einfach, dass dann alle, die sich nun dafür aussprächen, der Regelung auch zustimmen würden.
In der Lehre ist umstritten, ob Bussen mit strafrechtlichem Charakter als geschäftsmässig begründeter Aufwand in Abzug gebracht werden könnten. Es gibt dazu nur wenige Gerichtsentscheide, und diese beziehen sich auf natürliche Personen. Das Bundesgericht hat sich bis anhin noch nicht zur Frage geäussert.
In den Kantonen wird die Sache unterschiedlich gehandhabt. Einige Kantone lassen Abzüge von Bussen mit strafrechtlichem Charakter zu, andere nicht. Der Bundesrat vertrete die Auffassung, dass Bussen grundsätzlich keinen geschäftsmässig begründeten Aufwand darstellten und damit nicht abzugsfähig seien, sagte Widmer-Schlumpf. Eine Ausnahme stellten jene Bussen dar, die eine Gewinnabschöpfungs-Komponente hätten.
Bereits in den nächsten Wochen wird der Bundesrat einen Bericht zum Thema vorlegen, wie Widmer-Schlumpf ankündigte. Diesen verlangt hatte SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) in einem Postulat, welches der Bundesrat Ende April zur Annahme empfahl. (pma/sda)