Im Prozess um wilde Sexpartys mit Prostituierten hat das Gericht im französischen Lille am Freitag Dominique Strauss-Kahn freigesprochen. Der Ex-Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) habe sich durch seine Teilnahme an Sexpartys mit Prostituierten nicht strafbar gemacht, so der Entscheid. Dem ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) war organisierte Zuhälterei vorgeworfen worden.
Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für den Vorwurf, dass der heute 66-Jährige ausschweifende Sexpartys mit Prostituierten mitorganisiert habe.
Da auch die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer im Februar einen Freispruch ohne Wenn und Aber für Strauss-Kahn gefordert hatte, war das Urteil für den Ex-IWF-Chef keine Überraschung. Der 2011 wegen Vergewaltigungsvorwürfen in den USA zurückgetretene ehemalige IWF-Chef hatte seine Teilnahme an den Sexpartys nie bestritten.
Strauss-Kahn blieb im Gerichtssaal bei der Verlesung der Urteilsbegründung unbewegt. Als Gerichtspräsident Bernard Lemaire aber den Freispruch verkündete, nickte der frühere Spitzenpolitiker der französischen Sozialisten kurz mit dem Kopf.
Im Prozess ging es um freizügige Partys zwischen 2008 und 2011. Neben Strauss-Kahn sassen noch 13 weitere Beteiligte auf der Anklagebank. Auch für sie gab es fast durchgängig Freisprüche.
Er habe aber nicht gewusst, dass die Frauen Prostituierte waren. Strauss-Kahn war in seiner Aussage sogar noch weiter gegangen: Prostituierte seien nicht sein Geschmack und entsprächen auch nicht seiner Vorstellung von sexuellen Beziehungen.
Der Sozialist hatte seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft aufgeben müssen, nachdem er 2011 wegen einer Affäre um Vergewaltigungsvorwürfe von seinem Job als IWF-Chef zurückgetreten war. (sda/reu/afp)