Seit diesem Sommer gelten für Reisende neue Regeln für die Einfuhr von Fleisch. Nun verlangt der Ständerat, dass der Bundesrat diese Bestimmungen wieder ändert. Die kleine Kammer stört sich vor allem daran, dass Private so viel Fleisch in die Schweiz mitbringen dürfen wie sie wollen.
Die Freimenge liegt bei einem Kilogramm. Auf allem, was darüber liegt, werden 17 Franken Einfuhrzoll pro Kilogramm erhoben. Vor dem 1. Juli 2014 galt eine Obergrenze von 20 Kilogramm am Tag. Im Ständerat kritisierte Ivo Bischofberger (CVP/AI) am Montag, dass diese aufgehoben wurde, während gleichzeitig die Freimenge erhöht und der Zolltarif gesenkt wurden.
Mit einer Motion verlangte er vom Bundesrat, «eine klare quantitative Abgrenzung zwischen Handels- und Privateinfuhr sicherzustellen». Der ohnehin beträchtliche Einkaufstourismus dürfe nicht durch staatliche Massnahmen zusätzlich gefördert werden, sagte Bischofberger. Allein für Fleisch werde jenseits der Grenze über einer Milliarde Franken ausgegeben.
Die neuen Bestimmungen förderten aber nicht nur die Privateinfuhr, sie würden auch Fehlanreize für neue Geschäftsmodelle schaffen. Grund dafür ist laut Bischofberger, dass der Handel für attraktive Fleischstücke bis zu 6 Franken mehr Zoll zahlt als Private. Darunter litten vor allem Kleinunternehmen, insbesondere in Grenznähe.
Die Motion sei völlig unnötig, weil heute am Zoll ohnehin schon glaubhaft dargelegt werden müsse, dass Mengen von mehreren Kilogramm Fleisch für den Privatgebrauch und nicht für den Handel bestimmt seien, sagte Anita Fetz (SP/BS). Auch Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erinnerte daran, dass der normale Zollansatz für den Handel fällig wird, wenn dieser Nachweis nicht gelingt.
Der Ständerat nahm die Motion jedoch mit 32 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Diese geht nun an den Nationalrat. (aeg/sda)