Wirtschaft
Schweiz

Konsumenten und Erwerbstätige sollen 13. AHV-Rente finanzieren

Wie soll die Giesskanne gefüllt werden? Der Bundesrat will die 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer finanzieren.
Dass aus der Giesskanne Geld rauskommen soll, ist entschieden. Woher es kommen soll, nicht.Bild: peter schneider/keystone

Konsumenten und Erwerbstätige sollen 13. AHV-Rente finanzieren

Die ständerätliche Sozialkommission hat einen Richtungsentscheid zur Finanzierung der zusätzlichen AHV-Rente gefällt: Eine Etappierung der Steuer- und Beitragserhöhung soll die AHV-Finanzen über 2030 hinaus sichern.
05.04.2025, 10:1505.04.2025, 10:15
Anna Wanner / ch media

Die Kakofonie zur Finanzierung der 13. AHV-Rente war zunächst gross: Wer zahlt was? Zahlreiche Berichte und Konzepte rechneten verschiedene Massnahmen durch. Es geht um viel Geld: Vier bis fünf Milliarden Franken braucht die AHV zusätzlich für die 13. AHV-Rente.

Doch die viele Arbeit scheint sich auszuzahlen. Die Sozialkommission des Ständerats hat am Freitagabend ein breit abgestütztes Konzept präsentiert. Es handelt sich um eine leicht abgewandelte Variante des Vorschlags von Mitte-Ständerat Erich Ettlin. Über verschiedene Massnahmen soll nicht nur der AHV-Ausbau finanziert werden, sondern auch die finanzielle Stabilität der AHV bis zur nächsten umfassenden Reform gewährleistet werden.

So sieht der Vorschlag der Kommission aus:

  • AHV-Lohnbeiträge sollen ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte steigen. Gleichzeitig sollen die Arbeitslosenbeiträge um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden. Die tatsächliche Erhöhung der Lohnbeiträge entspräche 0,2 Prozentpunkten.
  • Weitere Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,4 Prozent, falls das Vermögen des AHV-Fonds unter 80 Prozent einer Jahresausgabe der AHV-Renten sinken würde.
  • Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 in zwei Schritten um höchstens einen Prozentpunkt erhöht werden, von 8,1 auf maximal 9,1 Prozent. Die sofortige erste Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte soll der Finanzierung der 13. AHV-Rente dienen.
  • Mit einer späteren zweiten Erhöhung um maximal 0,5 Prozentpunkte soll eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare finanziert werden.
  • Der Bund zahlt aus seiner Kasse 20,2 Prozent der AHV-Kosten. Der Bundesrat wollte im Rahmen des Entlastungspakets den Betrag auf 19,5 Prozent senken. Dagegen stemmt sich nun die Sozialkommission. Sie will den Bundesbeitrag bei 20,2 Prozent beibehalten.

Das Konzept erfuhr zwei bemerkenswerte Neuerungen. Erstens ist die Abschaffung des Ehepaarplafonds nicht mehr direkt in die Finanzierung eingepreist, sondern als Option für die Zukunft vermerkt. Zweitens will die Kommission die Vorgabe aufweichen, dass der AHV-Fonds nicht unter 100 Prozent einer Jahresausgabe sinken darf. Neu soll die Schwelle bei 80 Prozent liegen. Sollte der Fonds unter diese Marke fallen, muss der Bundesrat Massnahmen vorschlagen.

Das Modell lässt viele Möglichkeiten offen und steht daher einer neuen AHV-Reform nicht direkt im Weg. Gemäss Medienmitteilung erachtet die Mehrheit der Kommission den Vorschlag als «ausgewogen und nachhaltig». Mit 9 von 13 Stimmen war er auch gut abgestützt, wobei die Mitglieder der SVP und FDP sich für Nichteintreten starkmachten und die Finanzierung aufschieben wollten. Sodann unterstützten sie den Vorschlag des Bundesrats als Gegenmodell, den AHV-Ausbau allein über die Mehrwertsteuer zu finanzieren – allerdings verlangten sie eine Erhöhung um 0,6 statt 0,7 Prozentpunkte sowie eine Befristung der Zusatzeinnahmen über die Mehrwertsteuer.

Doch Mitte, SP und Grüne hielten geschlossen zum Vorschlag, er sollte darum auch in der Sommersession im Ständerat Mehrheiten finden. Im Nationalrat sind die Vorzeichen indes gegenteilig. Das Ringen geht weiter. (aargauerzeitung.ch)

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