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13. AHV-Rente wird 2026 erstmals ausbezahlt – Finanzierung fehlt noch

Material fuer die 13. AHV-Rente Kampagne fotografiert waehrend einer Medienkonferenz des Initiativkomitees fuer eine 13. AHV-Rente am Dienstag, 9. Januar 2024 in Bern. Am 3. Maerz wird das Schweizer V ...
Das Versprechen der Initiative wird eingelöst: Im Dezember 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner erstmals die 13. AHV-Rente.Bild: keystone

Entscheid steht: 13. AHV-Rente wird 2026 erstmals ausbezahlt – Finanzierung fehlt noch

Woher kommen die jährlich 5 Milliarden Franken für die AHV? Die Suche nach einer Finanzierung der 13. AHV-Rente gestaltet sich zäh. Das Parlament hat nun beschlossen, die Rente trotzdem ab 2026 auszuzahlen.
03.03.2025, 16:5403.03.2025, 17:02
Anna Wanner / ch media

Vor genau einem Jahr hat die Bevölkerung der Gewerkschaftsinitiative für eine 13. AHV-Rente deutlich zugestimmt. Nun ist auch klar: Das wichtigste Versprechen wird gehalten. Im Dezember 2026 wird den Rentnerinnen und Rentnern erstmals eine 13. AHV-Rente ausgezahlt. Das hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat so entschieden.

Doch abgesehen vom Zeitpunkt der Auszahlung und dem Auszahlungsmodus (einmal pro Jahr) der 13. AHV-Rente herrscht im Parlament wenig Einigkeit. Denn die Beteuerung der Gewerkschaften, es seien genügend finanzielle Mittel dafür vorhanden, hat sich schnell in Luft aufgelöst.

4 bis 5 Milliarden Franken kostet der Rentenausbau pro Jahr. Ohne zusätzliche Mittel wird die AHV schon im Jahr der Einführung der 13. Altersrente 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Doch die Suche nach neuen Mitteln harzt. Der Vorschlag des Bundesrats, die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte auf 8,8 Prozent zu erhöhen, findet niemand gut.

Zwei Sitzungen hat die ständerätliche Sozialkommission bereits für die Finanzierungsfrage aufgewendet – und vor allem neue Berichte bestellt. So soll die Verwaltung beispielsweise eine Transaktionssteuer nochmals vertiefter abklären. Im Oktober kam ein erster Bericht zum Schluss, dass das zusätzliche Einnahmenpotenzial einer solchen Steuer «beschränkt» sei. Und vor allem ungeeignet für eine «stabile Finanzierung» der AHV.

Der Grund, warum sich das Parlament so schwertut, liegt aber hauptsächlich an zwei AHV-Reformen, die parallel laufen.

Alternde Gesellschaft als grösste Herausforderung

Bis Ende 2026 muss Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider einen Plan zur Stabilisierung der AHV bis Ende 2040 vorlegen. Eine weitere AHV-Reform wird auch unabhängig von der Finanzierung der 13. AHV-Rente fällig. Denn durch die stark alternde Gesellschaft fehlen zunehmend die Mittel, um das schnell wachsende Rentenvolumen zu finanzieren. FDP und SVP wollen die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit diesem Grossprojekt verknüpfen. Das Vorgehen birgt gewisse Risiken: Erstens braucht eine solche Reform Zeit. Bis dahin leert sich der AHV-Fonds ziemlich schnell. Zweitens kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Abstimmung, was wiederum das Risiko des Scheiterns erhöht.

Wobei Elisabeth Baume-Schneider das Terrain bereits abgesteckt hat. Gegenüber der NZZ sagte sie: «Wir gehen enorme Risiken ein, wenn wir keine Zusatzfinanzierung für die 13. Rente beschliessen und stattdessen auf die umfassende Reform ‹AHV 2030› warten.» Irgendwann in den 2030er-Jahren bestehe das Risiko, dass die Renten nicht mehr ausbezahlt werden könnten.

Bundesraetin Elisabeth Baume-Schneider spricht waehrend einer Medienkonferenz ueber die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente am Mittwoch, 14. August 2024 in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider warnt vor einer Verzögerung der Finanzierung der 13. AHV-Rente.Bild: keystone

Gleichzeitig lehnt die Bundesrätin strukturelle Massnahmen wie ein höheres Rentenalter ab. Heftige Diskussionen sind daher programmiert.

Ehepaare in der AHV besserstellen

Mitte und SP hegen nochmals andere Pläne. Sie wollen die Finanzierung der 13. AHV-Rente mit einem weiteren Rentenausbau verknüpfen. Die Initiative der Mitte-Partei zur Abschaffung des Ehepaarplafonds bei den AHV-Renten hat gute Chancen. Denn heute erhalten Ehepaare maximal 150 Prozent der AHV-Rente, unverheiratete Paare erhalten maximal 200 Prozent. Die Gleichstellung kostet laut Bundesrat rund 3,7 Milliarden Franken. Er lehnt die Initiative auch deshalb ohne Gegenvorschlag ab.

SP und Mitte arbeiten nun aber an einem Gegenvorschlag, um den Ehepaarplafond zumindest auf 180 Prozent zu erhöhen. Für die Finanzierung des Rentenausbaus soll schliesslich nicht nur die Mehrwertsteuer angezapft werden. Geprüft werden auch höhere Lohnabgaben sowie andere Steuern.

Erste Modelle zur Finanzierung sind frühestens Anfang April zu erwarten. Doch für die Rentnerinnen und Rentner ist das vorderhand kein Problem: Die 13. AHV-Rente wird ausbezahlt. (bzbasel.ch)

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