UBS schlägt Systemwechsel in der Schweizer Altersvorsorge vor
Die UBS legt ein umfassendes Reformkonzept für das Schweizer Rentensystem vor. In einem Diskussionspapier skizziert die Grossbank einen Übergang zu einem deutlich stärker kapitalgedeckten System ab 2035.
Allein die bestehenden AHV-Ansprüche erforderten zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43.7 Milliarden Franken jährlich an neuen Bundesbeiträgen. Die Autoren schätzen, dass die Steuereinnahmen während des Übergangs um rund 18 Prozent steigen müssten – langfristig um 3 Prozent.
Die implizite Verschuldung der Kassen wachse stetig, ohne der Schuldenbremse zu unterliegen. Ohne grundlegende Reform müssten Mehrwertsteuer und Lohnabgaben weiter steigen. Auch die laufende Reform AHV2030 löse die strukturellen Probleme nicht.
Neue erste Säule
«Wir haben ein neues System entworfen, als hätten wir es auf der grünen Wiese neu konzipieren können», sagte UBS-Chefökonom Schweiz Daniel Kalt an einer Telefonkonferenz.
Kern des Vorschlags ist die Ablösung der umlagefinanzierten AHV durch eine neue erste Säule mit kapitalgedecktem Leistungsprimat. Beiträge von insgesamt 20 Prozent des Lohns – hälftig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – würden auf Löhne bis zu 50'000 Franken erhoben.
Das angesparte Kapital wird investiert und mit einer vom Bund garantierten Rendite verzinst; Finanzierungsdefizite federt der Bund aus allgemeinen Steuern ab. Ziel ist eine Nettoersatzquote von 100 Prozent für Mindestlohnbezüger mit vollständiger Erwerbsbiografie – gegenüber heute rund 79 Prozent.
Säulen zwei bis vier
Die zweite Säule betrifft den Lohn über 50'000 Franken und würde in ein reines Beitragsprimat ohne Garantien umgewandelt. Und zwar mit freier Anbieter- und Strategiewahl sowie einkommensregressiven, altersunabhängigen Beitragssätzen.
Auch die Säule 3a würde umgestaltet: Die heute einkommensprogressiven Steueranreize – von denen Hochverdienende überproportional profitieren – sollen zugunsten Geringverdienender umgekehrt werden. Der Beitragsplafond würde auf rund 20'000 Franken pro Jahr erhöht, Bezüge im Zusammenhang mit der Pensionierung würden steuerfrei.
Neu hinzukommen soll zudem eine obligatorische Pflegeversicherung ab 45 Jahren als vierte Säule.
Rentenalter steigt
Das Rentenalter soll schrittweise steigen und teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt werden: Konkret würde es zu 67 Prozent der Zunahme der Lebenserwartung ab 60 Jahren angepasst. Für heute 18-Jährige könnte das Referenzalter damit langfristig gegen 68 Jahre steigen.
Wer über ausreichend Kapital verfügt, kann trotzdem früher in Rente gehen. Mindestlohnbezüger, die ab 18 Jahren eingezahlt haben, könnten frühestens mit 61 Jahren Leistungen beziehen. Für körperlich oder psychisch belastende Berufe sieht das Modell zudem ein tieferes Referenzalter vor.
UBS-Ökonomin Elisabeth Beusch sagte dazu: «Das ganze System ist als Kompromiss gedacht.» Ziel sei insbesondere eine stärkere Generationengerechtigkeit durch eine Neuausrichtung der Umverteilung von Jung zu Alt hin zu von Reich zu Arm.
Hoher Preis
Der Übergang hätte seinen Preis. Das Kernproblem ist die sogenannte doppelte Finanzierung: Während einer langen Übergangsphase müssten Erwerbstätige gleichzeitig die laufenden AHV-Renten mitfinanzieren und eigenes Alterskapital aufbauen.
Allein die bestehenden AHV-Ansprüche erforderten zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43.7 Milliarden Franken jährlich an neuen Bundesbeiträgen. Die Autoren schätzen, dass die Steuereinnahmen während des Übergangs um rund 18 Prozent steigen müssten – langfristig um 3 Prozent.
Eine Ausnahme von der Schuldenbremse wäre unumgänglich. Am stärksten betroffen sind beim Übergang 30- bis 55-Jährigen mit bis zu 6 Prozent tieferen Renten.
Das Papier wird von UBS-Chef Sergio Ermotti im Editorial ausdrücklich als Beitrag zur öffentlichen Debatte positioniert, nicht als politischer Forderungskatalog. Die Autoren betonen, dass die Vorschläge als Gesamtpaket zu verstehen seien. (sda/awp)
