Schröpft Twint die Händler? Gutachten befeuert Gebührenstreit weiter – Twint wehrt sich
Das Zahlungsmittel Twint ist aus dem Schweizer Alltag nicht mehr wegzudenken. Ungefähr jede zehnte Zahlung geht mittlerweile auf das Konto der Bezahllösung. Twint ist inzwischen so etabliert, dass es sogar in die Alltagssprache eingeflossen ist. Den Begriff twinten gibt es in allen Landessprachen, sogar in der rätoromanischen Variante: twintar.
Für die Händler, vom Hofladen bis zu Migros und Coop, heisst das: Wer den Kundinnen und Kunden den Einkauf erleichtern möchte, muss Twint annehmen. Ansonsten riskiert er, Umsätze zu verlieren. Die Kehrseite des beliebten Zahlungsmittels, so sieht es jedenfalls der Verband Swiss Retail Federation: Die Akteure im Twint-System wissen um ihre Bedeutung und können deshalb überhöhte Gebühren abschöpfen. Die Händler können kaum ausweichen.
Ein Gutachten bringt Licht ins Dunkel
Der Verband hat deshalb bei der Wettbewerbskommission (WEKO) eine Anzeige eingereicht. Ihm gehören neben KMU auch grössere Schweizer Handelsunternehmen an, darunter etwa Ikea, Spar oder Orell Füssli.
Der Vorwurf des Verbands lautet, dass Twint, seine Eignerbanken und die Zahlungsdienstleister – die sogenannten Acquirer – ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Zudem sollen sie Abreden treffen, um ihre Gebühreneinnahmen zu optimieren. Händler zahlten für eine Twint-Zahlung rund doppelt so hohe Gebühren wie bei einer Debitkarte, so der Verband.
Um die Wettbewerbshüter zu überzeugen, hat der Verband ein ökonomisches Gutachten erstellen lassen. «Schweiz heute» konnte es einsehen. Es bringt erstmals ein wenig Licht in ein komplexes Gebührensystem, das für viele Händler kaum durchschaubar ist.
Die erste Erkenntnis des Gutachtens: Die grossen Händler müssen für Twint-Zahlungen deutlich weniger Gebühren abliefern als etwa ein kleiner Hofladen. Dieser schliesst in der Mehrzahl der Fälle direkt mit Twint einen Vertrag ab und erhält dafür einen QR‑Code. Bei solchen Direktlösungen liegen die Händlergebühren laut Gutachten in der Regel standardmässig bei 1,3 Prozent.
Grössere Händler dagegen schliessen direkt mit einem Acquirer einen Vertrag. Dieser Dienstleister stellt ein Terminal zur Verfügung und ermöglicht Zahlungen mit verschiedenen Karten sowie mit Twint.
Für Twint fielen dabei im Schnitt Gebühren von 0,59 Prozent des Transaktionsbetrags an, wie die Autoren des Gutachtens vorrechnen. Sie stützen sich dabei auf Transaktionsdaten verschiedener grösserer Mitgliedsunternehmen der Swiss Retail Federation aus dem vergangenen Jahr.
«Twint soll sich am Debitkarten-Niveau orientieren»
Die zweite Erkenntnis des Gutachtens ergibt sich aus dem Vergleich mit anderen Zahlungsmitteln: Bei Debitkartenzahlungen mussten die untersuchten Händler im Schnitt 0,33 Prozent abliefern und bei Kreditkarten 0,68 Prozent des Transaktionsbetrags. Damit lagen die Twint-Gebühren fast auf Kreditkartenniveau und rund doppelt so hoch wie bei Debitkarten.
Das stört Patrick Erny, Direktor der Swiss Retail Federation: «Die allermeisten Twint-Kunden haben ein Bankkonto – und nicht eine Kreditkarte – als Zahlungsmittel hinterlegt. Deshalb sollten sich die Twint-Gebühren am deutlich günstigeren Niveau von Debitkartentransaktionen orientieren. Nicht zuletzt deshalb, weil bei Debitkarten im Gegensatz zu Kreditkarten kein Zahlungsausfallrisiko besteht.»
Was treibt also die Kosten der Twint-Zahlungen in die Höhe? Dazu gibt es im Gutachten bislang nur Vermutungen. Denn die Händler sehen zwar, wie hoch die prozentuale Händlergebühr insgesamt ausfällt – aber welcher Akteur im System genau für die Mehrkosten im Vergleich zu den Debitkarten sorgt, ist ein Geheimnis.
Von der Twint-Händlergebühr erhalten drei Beteiligte einen Anteil: Der Acquirer wickelt die Zahlung ab, Twint stellt das System bereit, und die Bank, die die Twint-App anbietet, erhält ebenfalls einen Anteil. Dessen Höhe handelt die Bank mit dem Acquirer aus.
Laut Gutachten könnte gerade dieser Bankanteil der wichtigste Kostentreiber sein. Gemäss den Geschäftsbedingungen kann er bis zu zwei Prozent des Transaktionsbetrags ausmachen. Zum Vergleich: Bei Debitkarten von Mastercard und Visa liegen die entsprechenden durchschnittlichen Interchange-Gebühren bei 0,12 bis 0,15 Prozent.
Der Verband sieht das Problem jedoch nicht nur in diesem Bankanteil. Aus seiner Sicht setzen die gesamte Gebührenstruktur und die Verflechtung der Akteure Anreize für hohe Gebühren. Die Eigentümer der Twint AG sind nämlich die Banque Cantonale Vaudoise (BCV), Postfinance, Raiffeisen, UBS, die Zürcher Kantonalbank, SIX und Worldline.
Die Wettbewerbshüter sollen nun Licht ins «intransparente» Gebührenwesen bringen, fordert Patrick Erny. Er erwartet, «dass die WEKO zeitnah prüft, ob die Twint-Gebühren gesetzeskonform sind». Das Ziel des Handels sei «eine erhebliche Senkung der derzeit deutlich überrissenen Twint-Gebühren».
Die WEKO schreibt auf Anfrage, das Sekretariat habe bisher noch keine Vorabklärung oder Untersuchung eröffnet. Aktuell prüfe man den Sachverhalt im Rahmen einer Marktbeobachtung. Dabei geht es noch darum, Stellungnahmen zur Problematik einzuholen.
Erkenntnisse seien nicht repräsentativ
Bei Twint heisst es, es sei «komplett falsch und irreführend, die Konditionen von anonymen, von einem Handelsverband handverlesenen Händlern als repräsentativ» darzustellen. Diese hätten meist mit einem Zahlungsdienstleister einen Vertrag und nicht mit Twint, weshalb Twint hier auch nicht die Preise gestalte.
Ein Zahlungsdienstleister, auf den Twint verweist, ist Worldline. Dieser schreibt: «Angesichts der unterschiedlichen Kostenstrukturen, Leistungsversprechen und Servicelevels der verschiedenen Zahlungsmittel ist ein direkter Vergleich der effektiven Gebühren nicht geeignet, die Gesamtkosten und den jeweiligen Nutzen fair und aussagekräftig zu beurteilen.» Denn die Kostenblöcke innerhalb des Systems könnten erheblich variieren und spiegelten «unterschiedliche Servicemodelle, Funktionalitäten und Leistungsversprechen».
Twint zeigt sich derweil überzeugt, dass man als Zahlungsmittel bei einer «gesamtheitlichen Betrachtung in vielen Konstellationen günstiger als Debit- und Kreditkarten» sei. Das Unternehmen verweist dabei auf Preislisten von Worldline & Co., wo die Twint-Sätze tatsächlich auf dem Niveau von Debitkarten liegen. Allerdings handelt es sich um Standardpreise, die für grössere Händler mit entsprechenden Umsätzen kaum relevant sein dürften.
Ein Twint-Sprecher betont weiter, man sei insgesamt einer der günstigsten Zahlungsanbieter am Markt. Das treffe auch zu, wenn man das Twint-Direktangebot mit 1,3 Prozent mit anderen Zahlungsmitteln vergleiche.
«Irreführend» findet Twint die Aussage des Handelsverbands, dass sich die Gebühren an der Kontoanbindung orientieren sollten. Also dass Twint nicht so teuer sein dürfe wie Kreditkarten, weil dahinter ja direkt ein gefülltes Konto stehe. Twint nimmt für sich «zahlreiche Mehrwerte und Vorteile» in Anspruch, etwa die Möglichkeit, Zahlungsbeträge aufzuteilen, die Funktion «Später bezahlen», oder die Hinterlegung von Kundenkarten. «Der Umfang der Mehrwerte von Twint für Handel und Konsumenten geht also weit über denjenigen anderer Zahlungsmittel hinaus.»
Wer hat recht im Schlagabtausch um die Gebühren? Das muss nun die WEKO entscheiden. (schweizheute.ch)
