Niemand will den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor aktiv bestochen haben. Die Anwälte der drei angeklagten, ehemaligen Geschäftsfreunde haben am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht dargelegt, weshalb ihre Mandanten freizusprechen seien.
Das Zürcher Bezirksgericht gelangte im November 2012 zum Schluss, dass die drei Geschäftsleute den Anlagechef grosszügig beschenkt haben, teilweise während mehrerer Jahre. Im Gegenzug investierte Gloor Millionen aus der Pensionskasse in deren Anlagevehikel oder schanzte ihnen lukrative Mandate zu.
Das Bezirksgericht verurteilte Gloors Geschäftsfreunde zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen. Sie akzeptierten die Urteile aber nicht und blieben auch im Berufungsprozess bei der Darstellung, dass sie den Anlagechef keineswegs aktiv bestochen hätten. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt und dürfte am Mittag mit den Schlussworten aller Beschuldigten abgeschlossen werden. Das Urteil wird aber nicht vor August erwartet. (pma/sda)