Der Bundesrat will die wirtschaftlich Berechtigten an Unternehmen und anderen juristischen Personen künftig in einem nationalen Register erfassen und damit die Bekämpfung der Geldwäscherei stärken. Sorgfaltspflichten, wie sie heute schon Banken einhalten müssen, sollen neu auch für Anwältinnen und Anwälte gelten.
Neu sind diese Vorschläge der Landesregierung nicht. Sie hatte sie bereits im August 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Am Mittwoch nun wurde die entsprechende Botschaft ans Parlament verabschiedet, wie der Bundesrat mitteilte.
Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stellten eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität des Finanzsystems dar, hob er in seinem Communiqué hervor. Ihre Bekämpfung sei für den guten Ruf und den Erfolg des Schweizer Finanzplatzes unerlässlich.
Die Landesregierung verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umgehung von Sanktionen gegen Russland. Juristische Personen und Trusts würden heute weltweit eingesetzt, um Vermögenswerte zu verschleiern.
Im Transparenzregister sollen künftig alle juristischen Personen in der Schweiz ihre wirtschaftlich Berechtigten eintragen müssen. Gemäss dem Bund sind über 500'000 Firmen, Vereine und andere Institutionen betroffen. Dabei geht es darum, jederzeit feststellen zu können, wem beispielsweise ein Unternehmen tatsächlich gehört.
Für Vereine und Stiftungen, aber auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) und Einzelpersonengesellschaften ist dabei ein vereinfachtes Meldeverfahren vorgesehen. In diesen Fällen werde der zeitliche Aufwand für die Betroffenen nach derzeitiger Schätzung im ersten Jahr etwa 20 Minuten betragen, so der Bundesrat. In den folgenden Jahren werde er auf wenige Minuten sinken.
Die Ausweitung der Geldwäscherei-Bestimmungen auf Anwälte, Notare, und andere Dienstleister für Unternehmen begründet der Bundesrat mit deren spezifischen Aufgaben. Die Rolle von Rechtsberatern bei der Gründung von Firmen oder bei Immobilientransaktionen sei mit Risiken behaftet.
Einen ähnlichen Vorschlag hatte das Parlament bereits 2019 debattiert, damals jedoch abgelehnt. Die nun vorgesehenen Massnahmen entsprächen den internationalen Standards, betonte der Bundesrat in seiner Mitteilung denn auch. In der Vernehmlassung seien die Vorschläge mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Jene Berufsgruppen, für die neu strengere Bestimmungen gelten würden, hätten sich jedoch skeptisch geäussert.
Teil des Pakets ist auch eine Reihe weiterer Massnahmen. Diese betreffen etwa neue Sorgfaltspflichten bei Barzahlungen im Edelmetall- und Immobilienhandel. Im Edelmetallhandel sollen jene Pflichten neu ab einem Betrag von 15'000 Franken gelten, im Immobilienhandel für alle Barzahlungen.
Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsste die Vorschläge des Bundesrats in einer Stellungnahme. Mit dem Register und der Unterstellung der Berater unter das Geldwäschereigesetz würde die Schweiz wichtige Lücken in der Gesetzgebung schliessen. Zugleich schaffe sie dadurch gleich lange Spiesse für alle Akteure auf dem Finanzplatz. (hkl/sda)