Wirtschaft
Schweiz

Rechtsprofessor: «Gratulation an die Lobby-Abteilung der UBS»

Interview

Rechtsprofessor: «Gratulation an die Lobby-Abteilung der UBS»

31.08.2026, 21:5931.08.2026, 21:59
Young-Sim Song, AWP

Rechtsprofessor Peter V. Kunz stuft den Vorschlag der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) zur UBS-Regulierung als ersten Teilsieg der Grossbank ein. Er gratuliere der Lobby-Abteilung, äusserte der Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern am Montagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.

Peter V. Kunz
Peter V. Kunz.Bild: zvg

Wie zuvor bekannt wurde, beantragt die Ständeratskommission eine Unterlegung der UBS-Auslandstöchter zu 50 Prozent mit hartem Kernkapital (CET1) und zu 50 Prozent mit AT1-Anleihen. Der Bundesrat hatte im Nachgang des CS-Debakels eine vollständige CET1-Unterlegung vorgeschlagen. Aktuell gilt: 45 Prozent CET1 plus 15 Prozent AT1.

Herr Kunz, wie bewerten Sie den Entscheid der WAK-S?
Peter V. Kunz: Es war in etwa so zu erwarten. Das heisst, es ist nicht wirklich ein richtiger, sondern ein politischer Entscheid. Schlussendlich ist aber der Bundesrat dafür verantwortlich, weil er sich um einen Entscheid gedrückt hat und den Ball dem Parlament zugespielt hat, was rechtlich nicht notwendig war.

Was sagen Sie zu den angepassten AT1-Anleihen-Vorgaben?
AT1-Anleihen sind immer schwächer als reales Eigenkapital. Unter Sicherheitsaspekten handelt es sich um eine deutliche Abschwächung des Bundesratsvorschlags. Dies wurde aber bereits durch einzelne Parlamentarier so vorgespurt.

Würde mit dieser Verschärfung der Eigenkapitalanforderung der Finanzplatz Schweiz sicherer?
Nein, sicherlich nicht. Solange die Schweiz systemrelevante Banken toleriert, werden immer Risiken bleiben. Sollte die UBS in die nächste Grosskrise geraten, was bloss eine Frage der Zeit sein wird, werden präventive Massnahmen nichts helfen. Der Finanzplatz Schweiz bräuchte gegenüber dem heutigen Zustand insbesondere bessere Abwicklungsmöglichkeiten für eine Grossbank.

Würde damit die UBS krisenresistenter?
Nein. Immerhin wird sie nicht benachteiligt gegenüber anderen ausländischen Grossbanken. Die Interessen der UBS-Aktionäre wurden stärker gewichtet als die nationalen Interessen der Schweiz. Es droht das Risiko, dass die UBS «too big to be rescued» werden könnte.

Würden Sie das als ersten Teilsieg der UBS einschätzen?
Ja, absolut. Gratulation an die Lobby-Abteilung der UBS, die seit drei Jahren ein Schreckensszenario mit einer Sitzverlegung ins Ausland an die Wand gemalt hat. Das Thema ist aus dem politischen Blickfeld verschwunden; die Schweizer Bevölkerung hat kein langes politisches Gedächtnis.

(hkl/sda/awp)

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70 Kommentare
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Das Hars
31.08.2026 22:26registriert August 2021
Hauptsache, die Aktionäre können wieder dicke abgarnieren! Das Risiko soll gefälligst das Volk tragen! Einmal mehr. Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren! Und täglich grüsst das Murmeltier!
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Eisvogel
31.08.2026 22:22registriert Februar 2019
"Gratulation an die Lobby-Abteilung der UBS" - sagt Rechtsprofessor Peter V. Kunz.

Und ich sage an die Adresse der bürgerlichen Politiker*innen: ihr habt euch von der Lobby-Abteilung der UBS kaufen lassen. Wie fühlt es sich an? Gut fürs Portemonnaie?
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Das Hars
31.08.2026 22:25registriert August 2021
Alles kein Problem! Zur Not kommt von der Politik der Vorschlag, die Mehrwertsteuer temporär (als ob!) zu erhöhen und stumpft der UBS noch paar Milliarden für die Rettung zu, ehe sie erneut droht, ihren Hauptsitz in die USA zu verlegen. Ist ja nicht so, das wir das alles nicht schon irgendwie gehabt hätten…
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