Wirtschaft
Schweiz

UBS-Aktie stürzt trotz Rekordgewinn ab – über minus 8 Prozent

Bild
Quelle: swissquote

UBS-Aktie stürzt trotz Rekordgewinn ab – über minus 8 Prozent

02.02.2016, 09:5202.02.2016, 10:43

Der Aktienkurs der Grossbank UBS setzt die Talfahrt der letzten Tage ungebremst fort. Auf den ersten Blick übertrifft die Geschäftsentwicklung des Schlussquartals die Analystenerwartungen zwar deutlich. Allerdings offenbaren die Ergebnisse im Kerngeschäft gewisse Schwächen.

Da kann auch die gegenüber dem Vorjahr höhere Gesamtdividende nicht darüber hinweg trösten. Kurz vor 10.00  Uhr hat der UBS-Aktienkurs um 8,33 Prozent verloren. 

Hohe Steuergutschriften

Analysten zufolge übertrifft das Quartalsergebnis die Erwartungen beim Konzerngewinn zwar ziemlich deutlich. Dies allerdings nur aufgrund hoher Steuergutschriften und eines höher als erwartet ausgefallenen Ergebnisbeitrages aus dem Corporate Center. Um diese Sonderfaktoren bereinigt wird die Gewinnentwicklung als enttäuschend bezeichnet.

Nicht nur im Wealth Management, auch im kapitalintensiven Investment Banking verfehlt der Ergebnisbeitrag die Erwartungen teilweise ziemlich deutlich. Analysten zufolge weiss auch die Nettoneugeldentwicklung nicht so recht zu überzeugen. Insbesondere in den Schwellenländern habe diese wie schon im dritten Quartal enttäuscht, so heisst es. (sda/awp)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Diese Änderungen treten am 1. November in der Schweiz in Kraft
Neue Regeln bei der Flugpassagier- und der Schengener Personendaten-Weitergabe sowie bei der Modernisierung der Schweizer Ausweisdokumente: Diese Gesetzesänderungen treten in der Schweiz ab dem 1. November in Kraft.
Mit der am 1. November in Kraft tretenden Flugpassagierdatenverordnung müssen Fluggesellschaften in der Schweiz ab Februar 2027 detaillierte Passagierdaten an eine nationale Stelle übermitteln, an die beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) angesiedelte Passenger Information Unit (PIU). Die neue Verordnung regelt die Formate und Zeitpunkte dieser Übermittlung, um Terrorismus und schwere Straftaten effektiver zu bekämpfen. Passagiere werden künftig vor der Buchung über die Datenerfassung informiert. Diese Massnahme konkretisiert das vom Parlament verabschiedete Flugpassagierdatengesetz und soll die Sicherheit im Luftverkehr erhöhen, während gleichzeitig Datenschutzbestimmungen eingehalten werden müssen.
Zur Story