Voraussichtlich muss nun das Bundesgericht entscheiden. Die Eröffnung des Tunnels kann sich deshalb bis 2021 verzögern. Der nun gefällte Zwischenentscheid des Bundesverwaltungsgerichts geht wiederum auf ein anderes Verwaltungsgerichtsurteil vom März 2014 zurück.
Darin war die Beschwerde gegen die Bahntechnik-Vergaben der AlpTransit AG für den Ceneri-Basistunnel teilweise gutgeheissen worden. Die Beschwerdeführer hatten eine Unregelmässigkeit im Vergabeverfahren kritisiert. Dies geschah auch mit der Absicht, bei einer Neuausschreibung selbst zum Zuge zu kommen.
In der ersten Ausschreibung bekam das Konsortium Mons Ceneris den Zuschlag, «Fahrbahn und Logistik» im Wert von 96 Millionen Franken bereitzustellen. Der zweite Auftrag betraf «Bahntechnik und Gesamtkoordination». Er ist rund 129 Millionen Franken wert und wurde dem Konsortium CPC unter der Federführung der Berner Cablex AG vergeben.
Laut Renzo Simoni, Geschäftsführer der Alptransit AG, würde nur ein positiver Entscheid des Bundesgerichts in diesem Sommer erlauben, die Baumassnahmen am Ceneri wie angekündigt bis 2019 abzuschliessen. Sollte dies nicht möglich sein, werde sich die Fertigstellung des Tunnels durch die erzwungene Neuausschreibung «mindestens um zwei Jahre verzögern», bestätigte Simoni eine Meldung der «Berner Zeitung» vom Mittwoch.
Der Alptransit AG würden damit Mehrkosten in Höhe von 50 Millionen Franken pro Jahr entstehen, sagte Nationalrat Philipp Hadorn (SP/SO), Präsident der NEAT-Aufsichtsdelegation, die über den Fortgang der Bauarbeiten an der Gotthard-Neubaustrecke wacht. «Allein Personal- und Instandhaltungskosten belaufen sich bei einem Baustopp auf vier Millionen Franken pro Monat», erklärte Hadorn.
Die Folgekosten für den Tunnelbetreiber SBB könnten dagegen noch nicht beziffert werden, sagte Gregor Saladin, Sprecher des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Das BAV koordiniert die Umsetzung zwischen der Alptransit AG und den Bundesbahnen.
«Der SBB entstünden zwar Einnahmeausfälle bei einer späteren Inbetriebnahme der Gotthard-Neubaustrecke, gleichzeitig muss sie aber auch erst später für die Unterhaltungskosten aufkommen», sagte Saladin der SDA. (pma/sda)