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Schweiz

Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

Auch Elektrolastwagen unterliegen künftig der Schwerverkehrsabgabe

03.06.2026, 11:2503.06.2026, 11:50
epa12387736 Electric cars construction line at the Volvo Trucks Center in Oostakker, near Ghent, Belgium , 18 September 2025. The Volvo Group's largest truck production facility employs nearly 4, ...
Trotz Elektro-Antrieb wird die Lenkungsabgabe erhoben werden.Bild: keystone

Auch elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Lastwagen unterstehen künftig in der Schweiz der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat entschieden. Die neue Abgabe gilt ab dem Jahr 2031.

Im Jahr 2031 erhalten elektrisch und mit Wasserstoff angetriebene Lastwagen einen Rabatt von mindestens 70 Prozent und im Jahr 2032 einen solchen von mindestens 50 Prozent. Der Ständerat schloss sich bei diesen Rabatten der Position des Nationalrats an.

Der Bundesrat wollte die E-Lastwagen schon ab 2029 der LSVA unterstellen und ab 2031 Rabatte gewähren, welche bis 2035 gelten sollten. Mit fortschreitender Zeit sollten die Rabatte immer tiefer werden. Sie werden gewährt zur weiteren Förderung der elektrisch und mit Wasserstoff betriebenen Lastwagen.

Ganz knapp, nämlich mit 22 zu 21 Stimmen, lehnte der Ständerat am Dienstag ein eigenes, von der Mehrheit seiner Verkehrskommission gezimmertes Rabattsystem von 2031 bis 2035 ab.

Das Geschäft geht nun zur Bereinigung einer Differenz zurück in den Nationalrat. In der Gesamtabstimmung passierte die Anpassung des Schwerverkehrsabgabegesetzes mit 35 zu 8 Stimmen.

Der Bundesrat hatte eine Weiterentwicklung der LSVA vorgeschlagen, damit der Schwerverkehr seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Derjenige Teil der LSVA, der an den Bund geht, fliesst nämlich zu einem Grossteil in den Bahninfrastrukturfonds.

Motoren werden immer sauberer

Die Höhe der LSVA hängt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer, dem maximal zulässigen Gesamtgewicht und den Emissionswerten (Euro-Normen) des Fahrzeugs ab.

In der Schweiz sind Elektrolastwagen heute von der LSVA befreit und nach Angaben des Bundesrats befinden sich heute fast 90 Prozent aller Lastwagen in der günstigsten Abgabeklasse. Die Motoren werden immer sauberer und die LSVA fällt für saubere Lastwagen tiefer aus als für dreckige. Das bedeutet laut Bundesrat, dass die Einnahmen aus der LSVA je länger, je mehr sinken.

Mit der LSVA verfolgt der Bund ein zweites Ziel: Die Abgaben sollen einen Beitrag dazu leisten, dass der Güterverkehr möglichst auf der Schiene verläuft. Die LSVA trägt also dazu bei, das in der Verfassung verankerte Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu erreichen.

Die LSVA wird seit 2001 für Fahrten auf Schweizer Strassen fällig. 2024 brachte sie Einnahmen von 1,8 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone.

Nach Angaben des Verbands Swiss eMobility von Anfang Jahr erreichten elektrische Lastwagen in der Schweiz im vergangenen Jahr einen Marktanteil von knapp 21 Prozent. Wie sich der Markt bei den Lastwagen weiter entwickle, hänge von der weiteren Gestaltung der LSVA ab, schrieb der Verband weiter.

Motion für LSVA-Erhöhung ist vom Tisch

Dem Ständerat lag am Dienstag auch eine Motion zur Erhöhung der LSVA per 1. Januar 2027 vor. Sie stammt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N), welche die LSVA als «zentrales Instrument zur Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene» bezeichnet.

Der Bundesrat solle die LSVA-Abgabesätze so erhöhen, dass der im Landverkehrsabkommen mit der EU vorgegebenen Rahmen voll ausgeschöpft werde.

Der Nationalrat nahm die Motion im März knapp an. Die Mehrheit der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) beantragte der kleinen Kammer, den Vorstoss abzulehnen. Zwar stimme es, dass es im alpenquerenden Güterverkehr zu einer Rückverlagerung von der Schiene auf die Strasse komme.

Doch gelte es derzeit, die Schweizer Wirtschaft nicht mit Mehrkosten zu belasten. Deshalb sei die Motion abzulehnen.

Eine Minderheit dieser Kommission beantragte, die Motion anzunehmen. Doch zog ihre Sprecherin Eva Herzog (SP/BS) diesen Antrag am Dienstag zurück. Deshalb entfiel eine Abstimmung und die Motion gilt als vom Ständerat abgelehnt und ist vom Tisch. (sda)

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