Wirtschaft
Schweiz

Weko vermutet Kartellverstösse bei Anbietern von Glasfaser-Technik

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Trotz Hype um 5G: Das schnellste, nicht störungsanfällige Internet gibts per Glasfaserkabel.Bild: KEYSTONE

Schweizer Wettbewerbshüter vermuten Preisabsprachen bei Glasfaser-Technik

Es seien kleinere Firmen im Visier, heisst es.
16.01.2020, 07:5216.01.2020, 08:03

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) vermutet Kartellverstösse bei Ausrüstern sogenannt optischer Netzwerke (bei denen die Signale ultraschnell über Glasfaserleitungen übertragen werden). Deshalb hat sie Hausdurchsuchungen durchgeführt und eine Untersuchung eröffnet.

Es gebe Anhaltspunkte für Submissionsabsprachen zwischen mehreren Unternehmen, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag in einem Communiqué mit. «Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden.»

Die Untersuchung solle zeigen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen würden, hiess es weiter. Namen von Unternehmen nannte die Weko nicht.

Kleinere Firmen im Visier

Dabei handle es sich aber nicht um die ganz grossen Ausrüster wie beispielsweise Huawei, sagte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Im Visier seien kleinere Firmen, die Unternehmensnetzwerke ausrüsten würden.

Ziel der Untersuchung seien eine Handvoll Firmen. Bei den meisten sei eine Hausdurchsuchung durchgeführt worden. Namen und die genaue Zahl der betroffenen Unternehmen würden in ein paar Wochen veröffentlicht, sagte Ducrey.

Die Weko sei aufgrund der Selbstanzeige einer Firma tätig geworden. Die Untersuchung solle zeigen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen würden, hiess es weiter.

Submissionsabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen koordinieren. Typischerweise stimmen die Firmen ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen. Dies ist verboten.

(dsc/sda/awp)

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