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Mit diesem Gesetz will die Politik Ausländer schneller ausschaffen

ZUR EIDGENOESSISCHEN ABSTIMMUNG UEBER DIE VOLKSINITIATIVE "ZUR DURCHSETZUNG DER AUSSCHAFFUNG KRIMINELLER AUSLAENDER (DURCHSETZUNGSINITIATIVE)" , AM SONNTAG, 28. FEBRUAR 2016, STELLEN WIR IHN ...
Straffällige Ausländer sollen ohne Gerichtsverfahren ausgeschafft werden können.Bild: KEYSTONE

Gesetz in der Pipeline: Jetzt kommen die Sofort-Ausschaffungen per Strafbefehl

Staatsanwälte sollen Ausländer direkt per Strafbefehl ausschaffen können: Das verlangt ein Vorstoss, den der Nationalrat diese Woche diskutiert. Ein Strafrechtsprofessor findet es falsch, die Gerichte zu umgehen.
02.06.2021, 10:4415.06.2021, 16:13

Wer als Ausländerin oder Ausländer im Supermarkt einbricht und eine Flasche Alkohol klaut, dem droht theoretisch der Verweis aus der Schweiz. Allerdings entscheidet das Gericht darüber. Das soll sich nun ändern – in doppelter Hinsicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht, der diese Woche in der grossen Kammer diskutiert wird.

Die Motion will das Strafrecht für straffällige Ausländer in drei Punkten ändern:

  1. Die Staatsanwaltschaft kann einen Landesverweis anordnen, sofern die Straftat per Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden kann.
  2. Der drohende Landesverweis alleine soll nicht mehr dazu führen, dass die angeklagte Person automatisch eine «notwendige Verteidigung», sprich Pflichtverteidigung, erhält.
  3. Der Straftatenkatalog im Gesetz soll präzisiert werden und Diebstähle in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Sexualdelikte sowie Betrug sollen nicht mehr zu Landesverweisen führen.

Bislang konnten ausschliesslich die Gerichte Landesverweise aussprechen. «Wir wollen, dass Staatsanwälte die eindeutigen Fälle selber behandeln können», sagt Kommissionssprecher und FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Das sei etwa bei Kriminaltouristen der Fall, also ausländischen Personen, die bei einem Delikt erwischt werden und keinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Strafbefehlsverfahren kurz erklärt
Das Strafbefehlsverfahren kommt oft bei Massen- und Bagatelldelikten zum Zug, beispielsweise wenn man Verkehrsvorschriften verletzt. Der Vorteil daran: Das Verfahren ist für den Staat sehr effizient.

Denn bei einem Strafbefehl entscheidet die Staatsanwaltschaft alleine über das Urteil. Es gibt keinen Prozess vor Gericht, ausser die angeklagte Person erhebt innert Frist Einsprache. Die Einsprache muss die angeklagte Person nicht begründen. Sie hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Pflichtverteidigung und muss den Anwalt für das Gerichtsverfahren selber berappen.

Was heute gilt

Seit 2016 steht im Strafgesetzbuch, welche Delikte bei ausländischen Personen obligatorisch einen Landesverweis nach sich ziehen. Der sogenannte Straftatenkatalog reicht von Diebstählen, Sozialmissbrauch bis zu Sexualdelikten, Einbruchdiebstahl und Mord.

Die Richterinnen konnten bisher von der Landesverweisung absehen, wenn diese einen «Härtefall» bewirken würde und die öffentlichen Interessen nicht schwerer wiegen als die privaten.

Das war etwa bei einem jungen Bosnier der Fall, der betrunken auf der Autobahn in die falsche Richtung fuhr. Oder bei einem 35-jährigen Mann aus Polen, der im Vollrausch in eine Gartenlaube eingebrochen ist. Beide Male entschieden die Gerichte: Ein Landesverweis wäre nicht verhältnismässig.

Von einer Ausschaffung abzusehen sei momentan die Regel und nicht die Ausnahme, finden die Bürgerlichen. Die SVP plädiert schon seit Inkrafttreten 2016 dafür, dass die Ausschaffungs-Initiative konsequenter durchgesetzt wird.

Der Vorstoss, der dem Nationalrat nun vorliegt, sei eine Folge davon, sagt Kommissionsmitglied Barbara Steinemann. «Für uns geht der Vorstoss in die richtige Richtung», so die SVP-Nationalrätin.

Strafrechtler ist «erstaunt»

Wenig begeistert vom Vorschlag ist Strafrechtsprofessor Christopher Geth. «Ich bin erstaunt über diesen Vorschlag. Gerade bei weniger gravierenden Straftaten sollte man genauer schauen, ob eine Landesverweisung angezeigt ist.»

Er findet: Nur die Gerichte sollten eine Ausschaffung aussprechen können. «Einen Härtefall zu prüfen ist ein komplexer Vorgang, der eine umfassende Informationsbasis voraussetzt, was mit dem Strafbefehl, einem Schnellverfahren, nicht vereinbar ist.»

Gefahr der Zweiklassenjustiz

Auch den zweiten Punkt des Vorstosses, die wegfallende Pflichtverteidigung, kritisiert Geth. Von einer Ausschaffung seien zum Teil Ausländerinnen und Ausländer betroffen, die keiner Landessprache mächtig sind. «Deshalb und wegen der Bedeutung des Landesverweises für die Betroffenen hat sich der Gesetzgeber zu Recht dafür entschieden, eine Pflichtverteidigung vorzusehen.»

Die Verteidigung für «Kriminaltouristen» abzuschaffen, würde zu einer Zweiklassenjustiz führen. «Die Geltung von Verfahrensrechten in einem Strafverfahren darf nicht vom aufenthaltsrechtlichen Status der beschuldigten Person abhängig gemacht werden», so Geth.

Anders sieht das der Bundesrat. Dieser beantragt dem Parlament die Annahme des Vorstosses. In einem ersten Schritt wird nun der Nationalrat darüber diskutieren, bei der Herbstsession dann der Ständerat.

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