Vor dem Bezirksgericht Horgen stehen derzeit zwei Frauen, die vor zwei Jahren eine Rentnerin töteten, wie der «Tages Anzeiger» schreibt. Der Fall hatte vor zwei Jahren für grosses Aufsehen gesorgt.
Der Staatsanwalt wirft den beiden Schweizerinnen vor, in der Nacht vom 9. auf den 10. November 2013 mit einem Passepartout in die Wohnung der Pensionärin eines Alterszentrums in Kilchberg eingedrungen zu sein, um sie zu bestehlen.
Dafür verwendeten sie ein mit flüssigem Salmiakgeist getränktes Tuch, das sie der Frau über Mund und Nase hielten. Sie starb darauf hin. Die Räuberinnen schauten sich seelenruhig eine ganze Stunde in der Wohnung um und erbeuteten 3000 Franken, eine teure Uhr und Schmuck.
Die eine, eine 30-jährige Nachtschwester, bestritt vehement, in der Wohnung der Pensionärin gewesen zu sein. Sie gibt sich standhaft. Die andere, eine 26-jährige Kioskverkäuferin, knickte sofort ein. Sie gesteht die Tat, beteuert jedoch, keine Tötungsabsicht gehabt zu haben. Die Kioskverkäuferin war in die Nachtschwester verliebt, wie sich nun vor Gericht zeigt.
Das Gericht muss nun über die Abgrenzung zwischen fahrlässiger und eventualvorsätzlicher Tötung entscheiden. Oder anders ausgedrückt: Wie viel Risiko die Beschuldigten in Kauf genommen haben, dass das Opfer hätte sterben können.
Der Prozess geht heute weiter, das Urteil wird am 27. November gefällt. (rwy)
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