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Neue Wendung im «Fall Walker»: Der Urner Polizeikommandant geht – und hinterlässt viele offene Fragen

Ignaz Walker. Sein Fall vor dem Urner Obergericht bekommt mit dem Abgang des Urner Polizeikommandanten eine neue Wendung.
Ignaz Walker. Sein Fall vor dem Urner Obergericht bekommt mit dem Abgang des Urner Polizeikommandanten eine neue Wendung.
Bild: KEYSTONE

Neue Wendung im «Fall Walker»: Der Urner Polizeikommandant geht – und hinterlässt viele offene Fragen

Der Urner Polizeikommandant Reto Habermacher verlässt den Kanton. Die Frage, ob sein Untergebener, Polizist M., im Fall Walker in den Ausstand hätte treten müssen, bleibt unbeantwortet. Und der Experte, der die Befangenheit hätte klären sollen, wird nun Habermachers Vorgesetzter.
26.11.2015, 09:1626.11.2015, 10:03
carmen epp
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Darum geht es im Fall Walker:

  • Der Erstfelder Cabaretbetreiber Ignaz Walker soll im November 2010 einen Killer beauftragt haben, seine damalige Ehefrau umzubringen.
  • Mit der Waffe, mit der der Auftragskiller auf seine Ehefrau geschossen haben soll, soll Walker selber im Januar 2010 auch auf einen holländischen Gast, Johannes Peeters, geschossen haben.
  • Das Urner Landgericht verurteilte Walker 2012 für die beiden Taten zu zehn Jahren Haft, ein Jahr später erhöhte das Obergericht die Strafe auf 15 Jahre.
  • Das Bundesgericht hob das Urteil gegen Walker im Dezember 2014 auf.
  • Recherchen der «Rundschau» hatten bereits Zweifel an der Schuld Walkers gesät. Diese wurden im Laufe des Prozesses der Berufungsverhandlung bestätigt.
  • Das Urteil wird frühestens Mitte Dezember erwartet.

Die Klärung des Falls Ignaz Walker kommt nur schleppend voran. Nach vier Verhandlungstagen hat sich das Urner Obergericht zur Urteilsberatung zurückgezogen und dafür inzwischen weitere Dokumente beigezogen. Mit einem Urteil, so das Obergericht, könne frühestens Mitte Dezember gerechnet werden.

In der Zwischenzeit sorgt eine andere Meldung für Furore: Polizeikommandant Reto Habermacher verlässt den Kanton Uri. Nach 21 Jahren als Vorsteher der Kantonspolizei Uri und wird Direktor des Schweizerischen Polizeiinstituts (SPI) in Neuenburg.

Der Urner Polizeikommandandt Reto Habermacher.
Der Urner Polizeikommandandt Reto Habermacher.
Bild: KEYSTONE

Gemäss Mitteilung der Urner Regierung möchte der bald 62-Jährige «eine berufliche Neuorientierung wahrnehmen». Für Watson war der Urner Polizeikommandant gestern nicht erreichbar.

Gegenüber der «Neuen Urner Zeitung» hält er jedoch fest, der Job interessiere ihn, «weil er mir die einmalige Gelegenheit bietet, auch mit mehr als 65 Jahren noch im mir bevorzugten Bereich der Aus- und Weiterbildung der Polizei tätig zu sein».

Dass er dies ausgerechnet zum jetzigen Zeitpunkt tut, lässt jedoch aufhorchen.

Polizeikommandant in den Schlagzeilen

Schliesslich war Habermacher zuletzt im Fall Walker in die Negativschlagzeilen geraten. Der Grund: Polizist M.. Der Kriminaltechniker hatte seinem Vorgesetzten während der Untersuchungen gegen Ignaz Walker im Januar 2010 gemeldet, dass er möglicherweise ausstandspflichtig sei. Habermacher und sein Stellvertreter, Ruedi Huber, jedoch entschieden, auf das Ausstandsbegehren nicht einzutreten und M. weiter ermitteln zu lassen.

Nachdem die «Rundschau» des SRF die Ausstandsproblematik im November thematisiert hatte, beauftragte die Urner Regierung Hanspeter Uster mit einem Audit. Der Zuger Altregierungsrat solle klären, ob M. ausstandspflichtig gewesen wäre – und damit auch, ob sich Habermacher und Huber falsch verhalten haben.

Um das herauszufinden, wären auch Befragungen von M., Huber und Habermacher vorgesehen gewesen. Doch soweit sollte es nicht kommen. Uster lieferte im September 2015 nur einen Teil der geforderten Antworten.

Die Verbindungen der Polizisten im Fall Walker.
Die Verbindungen der Polizisten im Fall Walker.
bild: screenshot rundschau

In seinem 19-seitigen Bericht formuliert der Experte zwar Empfehlungen an die Adresse des Obergerichts, wie man Ausstandsbegehren künftig handhaben soll. Für die Klärung der eigentlichen Fragen jedoch – ob M. nun befangen war oder nicht und sich seine Vorgesetzten richtig verhalten haben – will Uster noch zuwarten, bis das Strafverfahren gegen Walker rechtskräftig beendet ist.

«Als sein künftiger Vorgesetzter kann ich keine Untersuchung zu seiner Person durchführen. Da wäre ich befangen.»
Hanspeter Uster, Stiftungsratspräsident des SPI und Habermachers künftiger Vorgesetzter

Das Audit wurde daraufhin sistiert, die Befragung der Beteiligten zum Ausstand von Polizist M. auf später verlegt.

Experte plötzlich befangen

Nun soll es auch dazu nicht kommen. Zumindest nicht in der jetzigen Konstellation. Der Grund: Habermachers künftiger Vorgesetzter beim Schweizerischen Polizei-Institut ist kein geringerer als – Hanspeter Uster, der den Stiftungsrat des SPI präsidiert.

Hanspeter Uster, Präsident des Stiftungsrates des Schweizerischen Polizei-Instituts.
Hanspeter Uster, Präsident des Stiftungsrates des Schweizerischen Polizei-Instituts.
Bild: KEYSTONE

In der Mitteilung zum Weggang von Habermacher lässt Uster nun mitteilen, dass er das Mandat nach der Wahl von Habermacher nun nicht mehr weiterführen könne. «Als sein künftiger Vorgesetzter kann ich keine Untersuchung zu seiner Person durchführen», sagt Uster auf Anfrage. «Da wäre ich befangen.»

Uster und Habermacher kennen sich schon länger

Ein Blick auf die Stiftungsratsmitglieder jedoch zeigt: Uster kennt den Urner Polizeikommandanten nicht erst seit dessen Wahl zum SPI-Direktor. Habermacher ist bereits seit Mai 2014 Mitglied des Stiftungsrats des SPI, und der sich gemäss Statuten mindestens zweimal pro Jahr trifft.

Für den Altregierungsrat kein Grund, den Auftrag der Urner Regierung abzulehnen, wie er sagt. Dass er im Rahmen des Audits seinen Stiftungsratskollegen hätte in die Mangel nehmen müssen, wäre für ihn kein Problem gewesen, so Uster. Er habe schon andere administrative Untersuchungen geführt wie beispielsweise im Fall Kneubühl. Dort habe er auch Kommandanten und Offiziere befragt.

Vorgeschichte ist kein «No-go»

Habermacher sei bis zu seiner Kandidatur lediglich eines von 13 Mitglieder im Stiftungsrat und nicht ihm unterstellt gewesen. Ausserdem kenne er ohnehin alle 26 Polizeikommandanten der Schweiz persönlich. Jemanden zu kennen sei jedoch noch kein Ausstandsgrund. Das ändere sich, sobald ein Arbeitsverhältnis zustande komme. Das SPI sei schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Nachfolger für den aktuellen Direktor, der das Amt 2013 interimistisch übernommen hatte.

«Nicht jeder Fehler führt dazu, dass jemand nicht wählbar ist.»
Hanspeter Uster, künftiger Vorgesetzter von Reto Habermacher bei SPI

Anfang November habe sich Habermacher beim jetzigen SPI-Direktor gemeldet und sich für dessen Stelle beworben. Als Uster darüber informiert wurde, habe er zwei Gespräche mit Habermacher geführt und den geschäftsleitenden Ausschuss informiert.

Dass der Kandidat möglicherweise eine falsche Entscheidung zur Befangenheit im Fall Walker getroffen hat, sei für den Stiftungsrat «kein No-go» gewesen, so Uster. Zum Einen sei die Frage nach wie vor offen. «Und zweitens führt nicht jeder Fehler dazu, dass jemand nicht wählbar ist.»

Urner Regierung wartet ab

Die Urner Regierung war informiert darüber, dass Uster und Habermacher im selben Stiftungsrat sitzen und sich persönlich kennen. Trotzdem wurde der ehemalige Zuger Regierungsrat mit dem Audit beauftragt. Nach dem ersten Teil seines Berichts habe Uster seine bis dahin erbrachten Leistungen mit 11’000 Franken in Rechnung gestellt, wie Kanzleidirektor Roman Balli auf Anfrage sagt.

«Die Urner Regierung muss einem neuen Experten einen neuen Auftrag erteilen.»
Roman Balli, Sprecher der Urner Regierung

Damit wurde durch die Sistierung des Audits nicht das gesamte dafür veranschlagte Budget von 28’000 Franken aufgebraucht. «An der Ausgangslage ändert sich insofern nichts, als man auf Usters Grundlagenerhebung nahtlos weiterfahren kann.»

Wann die ausstehende Frage zur Befangenheit von Polizist M. beantwortet wird, ist unklar. «Die Urner Regierung muss einem neuen Experten einen neuen Auftrag erteilen», sagt Balli. Das sei im Moment jedoch nicht geplant.

Neuer Experte muss offene Fragen klären

Da sich das Strafverfahren gegen Ignaz Walker bei einem Weiterzug ans Bundesgericht in die Länge ziehen könne, mache es «keinen Sinn», bereits jetzt einen neuen Experten zu suchen. «Der Regierungsrat wird zu gegebenem Zeitpunkt, beziehungsweise nach Ablauf der Verfahren, einen geeigneten Experten für die Durchführung des Audits beauftragen.»

Darauf drängt auch die Staatspolitische Kommission (Stako) des Urner Landrats. Auch sie hatte sich dafür eingesetzt, dass die Fragen geklärt werden. «Ein neuer Experte wird die offenen Fragen zu klären haben, sobald die Sistierung des Audits durch den Regierungsrat aufgehoben wird», so Stako-Präsidentin Patrizia Danioth (CVP). Die Stako werde die Entwicklungen weiter verfolgen, damit die Zielsetzung des Audits – die Klärung der damaligen Ereignisse, um Lehren für die Zukunft zu ziehen – erreicht werden kann.

Die Folgen für den Fall Walker

Damit rückt die Klärung der Frage, ob Polizist M. in den Ausstand hätte treten müssen und Habermacher und Huber richtig oder falsch entschieden haben, weiter in die Ferne. Für den Fall Walker ist die Antwort auf die Frage auf den ersten Blick auch nicht entscheidend – die von Polizist M. sichergestellte DNA-Spur beim Schuss auf den Holländer im Januar 2010 darf so oder so nicht mehr gegen Walker verwendet werden.

Der Tatort: Nachtclub «Taverne» in Erstfeld. Ignaz Walker soll einen Killer beauftrag haben, um auf seine Frau zu schiessen.
Der Tatort: Nachtclub «Taverne» in Erstfeld. Ignaz Walker soll einen Killer beauftrag haben, um auf seine Frau zu schiessen.
Bild: KEYSTONE

Da M. jedoch auch beim mutmasslichen Mordauftrag auf Nataliya K. – dem zweiten Vorwurf an die Adresse von Walker – ermittelt hat, hat die Befangenheitsproblematik durchaus weiter reichende Folgen auf den Prozess gegen Walker.

Dass die Frage erst abgeklärt wird, wenn ein Urteil gegen Walker ergangen ist, mutet auf diesem Hintergrund eigenartig an.

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