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Justiz

Rassismus bei Sechseläuten-Anlass: Staatsanwaltschaft fällt Entscheid

Rassismus bei Sechseläuten-Anlass: Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Entscheid gefällt

Im Frühling wurden an einem elitären Sechseläuten-Anlass Witze über Homosexuelle aufgeführt, schwarze Personen diskriminierend dargestellt und Sexismus zur Schau gestellt. Auf der Gästeliste war auch Swiss-Life-Präsident Rolf Dörig.
05.12.2023, 05:5105.12.2023, 05:51
Benjamin Weinmann / ch media
Das Fest der Zünfte: Das traditionelle Sechseläuten fand dieses Jahr am 17. April statt.
Das Fest der Zünfte: Das traditionelle Sechseläuten fand dieses Jahr am 17. April statt.Bild: Ennio Leanza/Keystone

Rassistisch, sexistisch, homophob. So lässt sich die Show ohne jegliche Ambivalenz zusammenfassen, die diesen Frühling am «Ball am Böögg» aufgeführt wurde. Dabei handelt es sich um eine Zusammenkunft eines kleinen, elitären Zirkels im Rahmen des traditionellen Sechseläutens. Eigentlich hätte deren Inhalt nie den Weg an die Öffentlichkeit finden sollen, doch ein geleaktes Video, das dem «Tages-Anzeiger» zugespielt wurde, änderte das.

Rolf Dörig, Präsident der Swiss Life, hat sich bis heute nie zum Skandal-Video geäussert
Rolf Dörig, Präsident der Swiss Life, hat sich bis heute nie zum Skandal-Video geäussertBild: Sandra Ardizzone/MAN

In den Aufnahmen werden Homosexuelle, Frauen und People of Color lächerlich gemacht, inklusive so genannten Blackfacings, also des Auftragens von dunkler Schminke zur Darstellung einer schwarzen Person. Im Video ist ob der Darbietung schallendes Gelächter zu hören. Auf der Gästeliste standen die Namen verschiedener Wirtschaftsleute. Der Bekannteste: Swiss-Life-Präsident Rolf Dörig, der sich bis heute nie zum Skandal-Video äusserte.

In der Folge hat die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine polizeilich-staatsanwaltschaftliche Vorabklärung gestartet. Diese wurde nun mit einer sogenannten Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen. Dies bestätigt Erich Wenzinger, Sprecher der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage. Ein hinreichender Tatverdacht habe sich im Rahmen der Vorabklärung nicht erhärten lassen. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei der Tatbestand «Diskriminierung und Aufruf zu Hass» im Strafgesetzbuch nicht erfüllt, «weil keine tatbestandsmässige Herabsetzung gegen eine Person respektive eine Gruppe vorlag». (aargauerzeitung.ch)

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